Verfahrensangaben

Computer-Hotline

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.06.2026
26.06.2026 09:00 Uhr
04.08.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
05111- 01002- 51
Platz des Landtags 1
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Zentrale Vergabestelle
vergabe@landtag.nrw.de
+49 2118840

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordrhein-Westfalen
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72253000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Verwaltung des Landtags Nordrhein Westfalen ist Dienstleisterin für das Parlament. Sie stellt den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicher und schafft die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die Arbeit der Abgeordneten des Landtags.
Die Verwaltung hat die Aufgabe, die Abgeordneten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die IT stellt für die über 2000 Nutzerinnen und Nutzer eine moderne IT-Infrastruktur bereit.
Zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender bei Fragen, Störungen und Problemen im Zusammenhang mit der IT Ausstattung wird ein IT Service Desk betrieben, der als Single Point of Contact (SPOC) für IT bezogene Anliegen dient. Der Betrieb wird durch einen externen Dienstleister vor Ort durchgeführt.
Zu den Hauptaufgaben zählen die Installation, Inbetriebnahme und Support der eingesetzten Hard- und Softwareprodukte, die Entgegennahme von Anfragen und Störungsmeldungen sowie deren Bearbeitung im Sinne eines modernen First- und Second-Level Supportes, mit dem Ziel einer hohen Lösungsquote (ca. 85 %).
Neben der Anwenderunterstützung im Landtag gilt es auch Vor-Ort-Tätigkeiten in den Wahlkreisbüros der Abgeordneten und den Telearbeitsbüros der Landtagsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern durchzuführen.
Am 28. Februar 2027 endet die reguläre Beauftragung des derzeitigen Dienstleisters zur personellen Unterstützung in den Bereichen IT Service Desk, Vor Ort Services und Anwenderbetreuung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Verwaltung des Landtag Nordrhein Westfalen (Auftraggeber) beabsichtigt, den Betrieb des IT Service Desks weiterhin durch einen externen Dienstleister (Arbeitnehmer) sicherstellen zu lassen.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
In der ersten Stufe werden fünf geeignete Unternehmen anhand der festgelegten Eignungskriterien ausgewählt. Nur die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen werden in der zweiten Stufe (Angebotsphase) zur Abgabe der Teamzusammensetzung (L05) sowie zur finalen Abgabe eines Angebots (L04) aufgefordert.
Der Leistungsumfang umfasst für den AN neben der Besetzung des IT Service Desks auch die Erbringung von Vor Ort Supportleistungen in den Wahlkreis und Telearbeitsbüros.
Das Team vor Ort soll aus einer Teamleitung sowie sieben ausgewiesenen IT-Fachleuten bestehen.
Alle ausgeschriebenen Tätigkeiten im IT-Service-Desk, 1rst- und 2nd-Level-Support sowie der Vor-Ort-Support sind durch die insgesamt 8 geforderten Personen durchzuführen.

Während der Vertragslaufzeit ist eine bedarfsorientierte Mobilität der IT-Fachkräfte für die anfallenden Tätigkeiten in den Wahlkreis- oder Telearbeitsbüros sicherzustellen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines neuen EVB IT Dienstvertrages ab dem 01.02.2027 mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Erbringung der aufgeführten IT Dienstleistungen. Der Auftragnehmer soll hierfür möglichst dauerhaftes Personal mit ausgeprägter fachlicher und sozialer Kompetenz einsetzen, um einen verlässlichen und langfristigen professionellen Support sicherzustellen.

Die Zeit vom 01.02. - 28.02.2027 ist dabei als Einarbeitungs- und Übergabezeit für alle Personen des neuen Dienstleisters geplant.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.02.2027
31.03.2033

Im Rahmen der geplanten Ausschreibung wird vorgeschlagen, die Vertragslaufzeit abweichend von der üblichen maximalen Laufzeit von vier Jahren auf sechs Jahre festzulegen.

Diese Abweichung ist sachlich begründet. Der ausgeschriebene Leistungsbereich ist in besonderem Maße durch die spezifischen Abläufe, Sicherheitsanforderungen und organisatorischen Besonderheiten des Hauses geprägt (Wahlperiodenwechsel). Hie-raus ergibt sich ein erhöhter Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand, der deutlich über das übliche Maß hinausgeht. Eine längere Vertragslaufzeit trägt wesentlich dazu bei, diesen Aufwand wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll auszugestalten und einen stabilen Leistungsbetrieb sicherzustellen.
Darüber hinaus dient die verlängerte Vertragslaufzeit der Sicherstellung eines
kontinuierlichen und störungsfreien Parlamentsbetriebs. Insbesondere soll vermieden werden, dass es zu einem Vertragsende und einer damit verbundenen Übergabephase während der nächsten Wahlperiode kommt. Ein solcher Zeitpunkt würde zusätzliche Risiken für den laufenden Betrieb mit sich bringen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht und erforderlich, von der Regelvertragslaufzeit abzuweichen und eine Laufzeit von sechs Jahren anzustreben.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Platz des Landtags 1
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

a) Landtag NRW
Platz des Landtags 1
140221 Düsseldorf

b) Liegenschaften des Landtags NRW (aktuell drei). Diese befinden sich im Umkreis von ca. 1 km des Landtags.

c) Wahlkreisbüros der Abgeordneten im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen (Die Anzahl variiert entsprechend der Ergebnisse der Landtagswahl. Derzeit ca. 200).

d) Telearbeitsbüros der Mitarbeiter/- innen der Landtagsverwaltung in NRW

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YM6YTV3EEM2N

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.

Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Siehe Leistungsverzeichnis L01, Hinweise zum Vergabeverfahren L01a und L02 Hinweise zum Ablauf Vergabeverfahren Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Für den Teilnahmeantrag ist das beigefügte Dokument 314 EU (Teilnahmeantrag) zu verwenden. Der Teilnahmeantrag hat die in diesen Hinweisen sowie den Anlagen gemäß Checkliste S1 geforderten Angaben und Nachweise voll-ständig zu enthalten.

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unter-lagen, wie z.B. Eignungsdokumente E01 - E06, das Dokument L03, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise werden durch den Auftraggeber nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 2 S. 2 VgV). Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen enthalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV i.V. m. § 53 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

E01 - Unternehmensselbstdarstellung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens mit Informationen,
z.B. über:

organisatorische Struktur (Organigramm beifügen),

Arbeitsweise

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

E02 Umsatzentwicklung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bruttoumsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre
in EURO

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

E03 Unternehmenszertifizierungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es sind Qualitätszertifizierungen anzugeben und entsprechende Nachweise vorzulegen.

Unternehmenszertifizierungen für den Geltungsbereich...
... DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) - Muss-Anforderung
... ISO 27001 (Informationssicherheits-Managementsystem) - Muss-Anforderung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

E04 Mitarbeiterzahl / Mitarbeiterinnenzahl (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte geben Sie die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen an, sowie die Anzahl in den letzten drei Geschäftsjahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

E05 Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte weisen Sie Ihre fachliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von drei mit dieser Leistung vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftrag-gebern, aus den letzten 3 Geschäftsjahren nach.

Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter/innen und deren Qualifikation.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

E06 Qualifikation Teamleitung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Benennen Sie die von Ihnen für die Gesamtdienstleistung vorgesehene Teamleitung, die dauerhaft vor Ort eingesetzt werden soll und fügen Sie ein aussagefähiges Profil bei, aus dem hervorgeht, dass die im Leistungsverzeichnis genannten Qualifikationen (siehe Kapitel 3.3.4) erfüllt werden.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Anonymisierung des Profils und der Zeugnisse grundsätzlich erlaubt, sofern hinterher eine eindeutige Zuordnung (z.B. über das Geburtsdatum) möglich ist.

Legen Sie bitte entsprechende Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis bei.

Nach Zuschlagserteilung ist für die eingesetzte Person vor dem erstmaligen Tätigwerden im Landtag Nordrhein Westfalen unaufgefordert ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß §?30 Absatz?5 BZRG (Belegart 0) einzuholen und vorzulegen. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Etwaige hierdurch entstehende Kosten werden vom Auftraggeber nicht übernommen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

W01 Projektrealisierung - Stellen Sie im Hinblick auf den eng gesetzten Zeitplan (zwischen Auftragserteilung und Beginn der Leistungserbringung) dar, wie die Projektrealisierung erfolgen soll. Gehen Sie hierbei auch auf die Personalfindung und -auswahl ein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

W02 Einarbeitungs- und Fortbildungskonzept - Erläutern Sie das Einarbeitungs- und Fortbildungskonzept für Ihre Mitarbeiter/innen insbesondere auch hinsichtlich der Einführung neuer Hard- und Software durch den AG während der Vertragslaufzeit.
Wie werden in diesem Zuge Ausfallzeiten kompensiert?

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

W03 Personalkontinuität und Bindung - Der Auftraggeber legt größten Wert auf die kontinuierliche Verfügbarkeit des angebotenen Teams.
Wie stellen Sie sicher, dass die Personalkontinuität gewahrt bleibt?
Spezifizieren Sie zudem möglichst detailliert, welche Angebote oder Handlungen Sie unternehmen, um die Mitarbeiter/innen langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.
Geben Sie zudem an, wie die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter/innen in Ihrem Unternehmen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

W04 Qualitätsmanagement - Spezifizieren Sie möglichst detailliert Ihre Qualitätsmanagementmethodik (Qualitätssicherung und -kontrolle) sowie die Qualitätsmaßstäbe, die Sie im Rahmen dieses Projektes für eine qualitätsgerechte Auftragsabwicklung gewährleisten wollen.
Stellen Sie dabei insbesondere dar, wie Sie für die Einhaltung von SLAs und Terminvereinbarungen sorgen wollen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es sollen fünf geeignete Bewerber/innen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Sofern in der ersten Verfahrensstufe mehr als fünf Bewerber/innen als fachlich geeignet eingestuft werden, werden die fünf Bewerber/innen mit den meisten Punkten bei den Wertungskriterien (L03) zur zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) zugelassen.
Bei gleicher Punktzahl entscheidet die höchste Punktzahl im Kriterium "Einarbeitungs- und Fortbildungskonzept" (W02) über den/die Fünftplatzierte/n. Liegt auch in diesem Kriterium Gleichstand vor, entscheidet das Kriterium "Personalkontinuität und Bindung" (W03).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung