Verfahrensangaben

Messebau Grüne Woche 27

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
0251 4111691
Leibnizstraße 10
45659
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
poststelle@lanuk.nrw.de
+49 23613050

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
0251 4111691
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-411-1691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79950000-8
79956000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Konzeption, Planung und Bauausführung des NRW-Länderbeitrags sowie die Gestaltung und Kreativleistung von Teilbereichen für das jeweilige Messejahr, die technische und organisatorische Begleitung vor, während und nach der Messelaufzeit inkl. des Abbaus und der Einlagerung für die GW 2027 in Berlin.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Land Nordrhein-Westfalen präsentiert sich auf der Grünen Woche (GW) 2027 in Berlin (15. - 24.01.2027) mit verschiedensten Partnern aus der Ernährungswirtschaft, der Landwirtschaft, den ländlichen Regionen, dem Gartenbau, dem Verbraucherschutz und dem Tourismus unter dem Hallenmotto "Entdecke die Vielfalt Nordrhein-Westfalens".
Die Messepräsentation von NRW erfolgt auf einer angemieteten Fläche von 29*41m = 1.189 qm (Nettofläche ca. 714 qm) in der Bundesländerstraße, voraussichtlich in Halle 5.2.a. der Messe Berlin. NRW präsentiert sich dort als Gemeinschaft bestehend aus ca. 24 Mitaustellenden, die teilweise auch wechselnde Unterausteller präsentieren. Neben den Ständen als Präsentations- und Verkaufsflächen soll es eine Bühne, eine Gästelounge für die Mitausstellenden, eine Küche für das halleneigene Catering, inkl. einer zusätzlichen Kochnische zur Vorbereitung der Lebensmittel und Speisen, geben.
Auf Basis der jährlichen LAVE-Evaluationen u.a. mit dem Ministerium und den Ausstellenden wurden und werden zentrale Aspekte der Optimierung der NRW-Länderhalle herausgearbeitet.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Konzeption, Planung und Bauausführung des NRW-Länderbeitrags sowie die Gestaltung und Kreativleistung von Teilbereichen für ein Messejahr, die technische und organisatorische Begleitung vor, während und nach der Messelaufzeit inkl. des Abbaus und der Einlagerung der Gegenstände.

Zu erstellen ist ein finales Messebaukonzept für die Funktionsbereiche auf Grundlage der Gestaltung der Messebaukonzeption 2026 und der jährlich modifizierten Mindestanforderungen und unter Berücksichtigung der unerlässlichen Änderungen. Mit dem Ziel, eine für das Land NRW stimmige Atmosphäre der Länderhalle mit der optischen Zugehörigkeit zu Nordrhein-Westfalen zu erreichen, inklusive Verkehrswegeplanung nach den Vorgaben der Messe Berlin.
- Abholung der eingelagerten Gegenstände aus 89231 Neu-Ulm
Es wird eine maximale Preisobergrenze i.H.v. 260.000,00 EUR netto festgesetzt

Umfang der Auftragsvergabe

260.000,00
EUR
258.440,90
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Messedamm 22
14055
Berlin
Deutschland
DE300

- Mitausstellertreffen am 16.11.2026 in Duisburg, Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg
- Abholung der eingelagerten Gegenstände in 89231 Neu-Ulm

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
89231 Neu-Ulm
Deutschland
DE279

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis gem. LV

Mit dem Angebot hat der Bieter das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen.
Es wird eine maximale Preisobergrenze i.H.v. 260.000,00 EUR netto festgesetzt. Be-achte hierzu Ziffer 3.4 und 5.3.
Die eingetragenen Preise decken die gemäß Leistungsbeschreibung dargelegten Leistungen ab.

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Mit seinem Angebot hat der Bieter ein Gestaltungskonzept (60 Punkte) auf Grundlage des Messeauftrittes 2026 und mit Berücksichtigung der unerlässlichen Änderungen einzureichen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Gemäß § 15 Abs. 3 VgV wird die Frist auf 20 Tage festgelegt. Die Gründe für die Fristverkürzung sind nicht vom Auftraggeber zu vertreten und beruhen auf unvorhergesehenen haushälterischen Rahmenbedingungen sowie dem organisatorischen Ablauf der Messe. Die Fristverkürzung dient der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablaufs der Messe 2027.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Einzelne Holz-Elemente des Messestands, wie die Ein- und Ausgangsportale, die Inseln/Türme und die Bühne sind aus FSC-zertifizierter Waldwirtschaft aus dem NRW-Forst, die seit 2019 für den Hallenbau genutzt werden. Angefertigte Marktstände werden zudem eingelagert und kommen jedes Jahr zum Einsatz.
Für Textilbahnen und Stoffdrucke soll recyceltes Material zum Einsatz kommen. Stoffbahnen sind leichter als Holzplatten und benötigen somit weniger Platz bei Transport und Lagerung. Grafiken sollen Wiederverwertbar sein. Bevorzugt werden sollen, wenn möglich, Textilien mit dem Siegel STANDARD 100 by OEKO-TEX. Der Bodenbelag soll aus recycelten Materialien hergestellt sein und im Idealfall mehrfach verwendbar sein.
Möbel sollen in der Regel gemietet werden bzw. bei Produktion eine Mehrfachnutzung sichergestellt werden. Sofern Möbel gekauft werden, sollen diese multifunktional sein, sodass ggf. veränderte Nutzungen über die Jahre möglich sind. Materialien der Möbel sollten - sofern verfügbar - nachhaltig sein, z. B. Naturmaterialien mit Nachweis nachhaltiger Anbauweise oder aus recyceltem Material (wie zum Beispiel Karton, Holz oder Kunststoff).

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es wird eine Preisobergrenze i.H.v. 260.000EUR netto festgesetzt (ohne die Berücksichtigung eines möglichen Skontoabzuges). Dieser Betrag beinhaltet die Kosten für den Messebau sowie etwaige Neuerungen gem. Leistungsbeschreibung (Position 1-3 des Leistungsverzeichnisses). Die "Durchlaufenden Kosten" gem. Leistungsbeschreibung müssen durch den Bieter im Leistungsverzeichnis (Position 7-9) angegeben werden, dienen aber nur zur Information des Auftraggebers. Diese dürfen die Preisobergrenze von 69.000EUR inkl. Mehrwertsteuer je Jahr nicht überschreiten und sind in der einzureichenden Kostenkalkulation gesondert darzustellen, da diese Kosten direkt durch den Auftraggeber bezahlt werden.

Angebote, welche den o.g. Kostenrahmen überschreiten, werden bei der Angebotswertung nicht mehr berücksichtigt und somit ausgeschlossen.

Mit seinem Angebot hat der Bieter ein Gestaltungskonzept auf Grundlage des Messeauftrittes 2026 und mit Berücksichtigung der unerlässlichen Änderungen einzureichen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

2
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

247.175,00
EUR
258.440,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
GO Exhibitions GmbH, 30457 Hannover
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

GO Exhibitions GmbH
HRB 202998 Hannover
Kleinstunternehmen
30457
Hannover
Deutschland
DE929
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

04.09.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

258.440,90
EUR

Angaben zum Angebot

3 - 437285
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung