Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Enthalten die Bekanntmachungen oder Formblätter sowie sonstige dem Bieter übermittelte Unterlagen oder Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch vor Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann sich der Bieter auf eine Unklarheit, einen Fehler oder einen Verstoß nicht berufen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal zugelassen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die Bewerber über die Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der zur Verfügung gestellten Dokumente zu überprüfen.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal zugelassen. Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Ferner behält sich der Auftraggeber bei Unvollständigkeit der Unterlagen vor, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Anspruch besteht jedoch auch insoweit nicht.
Eine Zusammenstellung der vom Bieter einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Formular 325) sowie die auszufüllenden Formulare können in den Vergabeunterlagen beim Vergabemarktplatz NRW- www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016). Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz der Daten der Bieter finden diese im Formular 312a/322a EU (Information DSGV).