Das Polizeipräsidium Köln, beabsichtigt gem. den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in Verbindung mit der DGUV 205-003 und der ASR A2.2 sowie den Vorgaben des Runderlasses des Finanzministeriums VV4430-2.1.-III A5 vom 25.05.2009 und des Brandschutzerlasses des IM NW vom 04.01.2023, Az.: 401-5835.01 die Dienstleistung eines externen Brandschutztechnischen Dienstes für seine 26 Liegenschaften zu verpflichten.
Für die aktuell vollumfänglich zu tätigenden brandschutztechnischen Aufgaben wird eine Jahreseinsatzzeit von 400 Mann-Stunden zugrunde gelegt.
Hinzu kommt ein Zeitaufwand für einmalig zu erstellende Dokumente gemäß des Brandschutzerlasses des IM NRW vom 04.01.2023, Az.: 401-5835.01.
Die Auftraggeberin erwartet Erfahrungen in der Durchführung der brandschutztechnischen Betreuung von Einrichtungen u.a. des öffentlichen Dienstes in einer vergleichbaren Größenordnung aus den letzten 3 Jahren (Januar 2022 - Dezember 2025) vor, davon mind. eine einschlägige Referenz für eine Einrichtung im öffentlichen Dienst.
Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme an der Ausschreibung haben, senden Sie bitte eine E-Mail mit einer kurzen Firmenvorstellung an:
ZVST.Koeln@polizei.nrw.de .