Dolmetscher- und Übersetzerleistungen
Rahmenvereinbarung für die Vergabevon Dolmetscher- und Übersetzerleistungen im Polizeiauftrag der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr vorbehalten
Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jederEinsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieserZeitspanne erreicht.
Das Videodolmetschen ist derzeit nicht vorgesehen.
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Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben der Leistungsbeschreibung, insbesondere zur Erreichbarkeit, dem Ort der Leistungserbringung und den personellen Anforderungen. Angebote, die nicht sämtliche Vorgaben erfüllen können für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mindestens einer Deckungssumme in Höhe des Jährlichen Mindestjahresumsatzes
Nachweis der Sprachkompetenz
siehe 3.7 der Leistungsbeschreibung