Dienstleistung zur Überprüfung der Einhaltung der Kriterien des öffentlich-rechtli...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Wald und Holz NRW
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147
Münster
Deutschland
DE 814373933
Zentrale / FB I - Zentrale Vergabestelle
Anna-Maria Jockenhövel
+49 25191797-190
+49 25191797-100
vergabe@wald-und-holz.nrw.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3DY63A8SGC

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3DY63A8SGC/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die regelmäßige fachliche Überprüfung der Einhaltung der Kriterien des "Öffentlich-rechtlicher Rahmenvertrag über einen umweltverträglichen Weihnachtsbaumanbau im Wald" abzuschließen.
Gegenstand sind die jährlichen Überprüfungen der am Vertragsverfahren teilnehmenden Betriebe und ihrer vertraglich erfassten Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen einschließlich der erforderlichen betrieblichen Dokumentation. Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen werden in den Leistungsunterlagen zusammenfassend als Weihnachtsbaumkulturen bezeichnet.
Die Einzelheiten der geschuldeten Prüfleistungen, des Prüfturnus, der Prüfarten, der Dokumentation, der Berichterstattung und der sonstigen Leistungspflichten ergeben sich aus dem beigefügten Leistungsverzeichnis einschließlich seiner Anlagen. Dieses ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und der Rahmenvereinbarung.

Umfang der Leistung
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- jährliche Einbeziehung jedes vom Auftraggeber zur Überprüfung benannten Betriebes in das Prüfverfahren;
- Durchführung der Überprüfungen in einem dreijährigen Turnus mit einer Vor-Ort-Kontrolle im ersten sowie einer Fragebogen- und Unterlagenprüfung im zweiten und dritten Prüfjahr;
- vollständige Prüfung der jeweils einschlägigen Prüfpunkte nach der verbindlichen Prüflogik;
- jährliche Erhebung und Prüfung von Änderungen der Betriebs- und Vertragsflächendaten;
- Organisation, Kontaktaufnahme, Terminierung, Nachforderungen und Nachprüfungen im laufenden Audit;
- Erstellung und fortlaufende Übermittlung der Prüflisten, Auditberichte und zugehörigen Dokumentationen;
- gesondert beauftragte Unterlagen- und Vor-Ort-Nachüberprüfungen;
- fachliche Jahresrückmeldung, Jahresübersicht sowie Teilnahme am jährlichen Kalibrierungstreffen des Auftraggebers mit PEFC nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses.
Die regulären Audits sind grundsätzlich bis zum 30. September des jeweiligen Prüfjahres abzuschließen. Für das Prüfjahr 2026 werden die konkreten Termine unmittelbar nach Zuschlag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.
Die im Mengengerüst und Preisblatt angegebenen Mengen sind Schätz- bzw. Wertungsmengen. Eine bestimmte Mindest- oder Höchstmenge wird nicht zugesichert. Die Vergütung richtet sich nach den tatsächlich beauftragten und vollständig erbrachten Leistungen zu den vereinbarten Pauschalpreisen

Haupterfüllungsort

Wald und Holz NRW - Fachbereich IV - Hoheit, Schutzgebiete, Umweltbildung - Team Waldnaturschutz
Albrecht-Thaer-Str. 34
48147
Münster

Die Vor-Ort-Kontrollen finden an den jeweiligen Betriebsstandorten und auf den zum jeweiligen Einzelvertrag gehörenden Vertragsflächen innerhalb Nordrhein-Westfalens statt.
Fragebogen- und Unterlagenprüfungen, Auswertungen, Dokumentationen und sonstige Tätigkeiten können am Standort des Auftragnehmers durchgeführt werden.
Abstimmungen mit dem Auftraggeber erfolgen grundsätzlich digital oder telefonisch. Soweit ein persönlicher Abstimmungstermin oder das jährliche Kalibrierungstreffen in Präsenz stattfindet, erfolgt die Leistung an einem vom Auftraggeber benannten Dienstort.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Prüfleistungen werden in den Prüfjahren 2026 bis einschließlich 2029 erbracht. Die Rahmenvereinbarung endet nach Vorlage der Jahresübersicht für das Prüfjahr 2029, spätestens am 31. Januar 2030.
Eine automatische Verlängerung oder Verlängerungsoption ist nicht vorgesehen.
Für das Prüfjahr 2026 werden Jahresplanung, Datenbereitstellung, Beginn und Abschluss der Prüfleistungen unmittelbar nach Zuschlag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu kündigen.

Laufzeit bzw. Dauer

01.12.2026
31.01.2030

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.12.2026
31.01.2030

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Bestimmungen und muss für die Durchführung der ausgeschriebenen Prüfleistungen geeignet sein.
Bei dem Auftragnehmer liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vor.
Die Ausschreibung richtet sich entsprechend den Vorgaben des zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrages an vereidigte Sachverständige oder akkreditierte Zertifizierer.
Vereidigte Sachverständige müssen eine öffentliche Bestellung und Vereidigung für ein für den Auftragsgegenstand einschlägiges Sachgebiet der Forstwirtschaft nachweisen. Nach der Sachgebietssystematik der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gelten insbesondere die Sachgebiete 3.1.1 Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben, 3.1.2 Bestands- und Bodenbewertung, 3.1.3 Forsteinrichtung und 3.2.2 Forstbaumschulen als einschlägig. Gleichwertige öffentliche Bestellungen einer zuständigen Stelle außerhalb Nordrhein-Westfalens werden anerkannt, wenn das Bestellungsgebiet hinsichtlich Tätigkeit und sachlichem Umfang vergleichbar ist.
Akkreditierte Zertifizierer müssen eine gültige Akkreditierung für einen dem Auftragsgegenstand fachlich einschlägigen Bereich der Konformitätsbewertung nachweisen. Der Geltungsbereich muss eine hinreichende fachliche Nähe zur Zertifizierung oder Überprüfung von Waldbewirtschaftung, Forstbetrieben, forstlichen Produktions- oder Bewirtschaftungssystemen, Weihnachtsbaumkulturen oder vergleichbaren forstlichen Konformitätsbewertungssystemen aufweisen. In Deutschland erfolgt der Nachweis durch eine Akkreditierung der DAkkS; gleichwertige Akkreditierungen einer zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-/EWR-Staates werden anerkannt.
Unabhängig vom Eignungsweg ist praktische Erfahrung mit Weihnachtsbaumkulturen durch mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen. Der Referenznachweis muss mindestens Referenzgeber, Art und Gegenstand der Tätigkeit sowie den Zeitraum der Leistungserbringung enthalten.
Die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Prüfpersonal, dessen Benennung und Bestätigung sowie an Unterauftragnehmer ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Das Nicht-Erfüllen der Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die einschlägigen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus sämtlichen Vergabeunterlagen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Ausschreibung richtet sich entsprechend den Vorgaben des zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrages an vereidigte Sachverständige oder akkreditierte Zertifizierer.
Vereidigte Sachverständige müssen eine öffentliche Bestellung und Vereidigung für ein für den Auftragsgegenstand einschlägiges Sachgebiet der Forstwirtschaft nachweisen. Nach der Sachgebietssystematik der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gelten insbesondere die Sachgebiete 3.1.1 Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben, 3.1.2 Bestands- und Bodenbewertung, 3.1.3 Forsteinrichtung und 3.2.2 Forstbaumschulen als einschlägig. Gleichwertige öffentliche Bestellungen einer zuständigen Stelle außerhalb Nordrhein-Westfalens werden anerkannt, wenn das Bestellungsgebiet hinsichtlich Tätigkeit und sachlichem Umfang vergleichbar ist.
Akkreditierte Zertifizierer müssen eine gültige Akkreditierung für einen dem Auftragsgegenstand fachlich einschlägigen Bereich der Konformitätsbewertung nachweisen. Der Geltungsbereich muss eine hinreichende fachliche Nähe zur Zertifizierung oder Überprüfung von Waldbewirtschaftung, Forstbetrieben, forstlichen Produktions- oder Bewirtschaftungssystemen, Weihnachtsbaumkulturen oder vergleichbaren forstlichen Konformitätsbewertungssystemen aufweisen. In Deutschland erfolgt der Nachweis durch eine Akkreditierung der DAkkS; gleichwertige Akkreditierungen einer zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-/EWR-Staates werden anerkannt.
Unabhängig vom Eignungsweg ist praktische Erfahrung mit Weihnachtsbaumkulturen durch mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen. Der Referenznachweis muss mindestens Referenzgeber, Art und Gegenstand der Tätigkeit sowie den Zeitraum der Leistungserbringung enthalten.
Die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Prüfpersonal, dessen Benennung und Bestätigung sowie an Unterauftragnehmer ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.

Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; mindestens eine geeignete Referenz zum Nachweis praktischer Erfahrung mit Weihnachtsbaumkulturen mit den unter Nr. 10 genannten Mindestangaben.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis der öffentlichen Bestellung und Vereidigung einschließlich des Sachgebietes; bei Eignungsnachweis als vereidigter Sachverständiger: Nachweis der öffentlichen Bestellung und Vereidigung einschließlich des Sachgebietes;; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
gültige Akkreditierungsurkunde einschließlich des zugehörigen Geltungsbereichs; bei Eignungsnachweis als akkreditierter Zertifizierer: gültige Akkreditierungsurkunde einschließlich des zugehörigen Geltungsbereichs; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
531_Bewerber / Bietergemeinschaftserklärung (OPTIONAL); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
533a_Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (OPTIONAL); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
533b_Nachweis Unterauftragnehmer (OPTIONAL); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
534a_Erklärung Eignungsleihe (OPTIONAL); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
534b_Erklärung Eignungsleihe Haftung (OPTIONAL); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

18.11.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

18.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.

Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Bitte kontrollieren Sie hier auch regelmäßig die Eingänge Ihres E-Mail-Dienstes sowie Ihren Spam-Ordner.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.

Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.

Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).

Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .

Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.

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