Rahmenvereinbarung über den Winterdienst sowie die Grünanlagenbewirtschaftung für ...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Wald und Holz NRW
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147
Münster
Deutschland
DE 814373933
Zentrale / FB I - Zentrale Vergabestelle
Anna-Maria Jockenhövel
+49 25191797-190
+49 25191797-100
vergabe@wald-und-holz.nrw.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3DY63X34YX

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3DY63X34YX/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Rahmenvereinbarung über den Winterdienst sowie
die Grünanlagenbewirtschaftung für den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen in 48147 Münster

Umfang der Leistung
Los 1 - Grünschnitt

Es handelt sich um insgesamt:
- ca. 450 m2 Rasenfläche (gelbe Markierung)
- ca. 690 m2 Dachbegrünung (rote Markierung)
- ca. 250 m2 Gehölzflächen und Staudenflächen (blaue Markierung) mit einer Höhe von ca. 50 cm. Des Weiteren stehen drei Stauden auf der großen Rasenfläche vor dem Gebäude.

Die für die Arbeiten benötigten Geräte sind durch den AN bereitzustellen. Die voraussichtliche Häufigkeit der Ausführung der notwendigen Arbeiten wird im Folgenden in Arbeitsgängen angegeben. Dabei ist bspw. das Mähen einer Rasenfläche als ein Arbeitsgang zu verstehen.

Rasenflächen
Mähen der Parkplatzfläche und Randstreifen hinter und neben dem Gebäude, unter Berück-sichtigung der unterschiedlichen Wuchskraft, in etwa 4-wöchigen Abständen, von April bis November. Das Schnittgut aufnehmen, laden und entsorgen. 6-7 Arbeitsgänge.
Mähen der Rasenfläche entlang des Bürgersteiges, unter Berücksichtigung der unterschiedli-chen Wuchskraft, in etwa 14-tägigen Abständen, von April bis November. Das Schnittgut aufnehmen, laden und entsorgen. 12-14 Arbeitsgänge.

Gehölzflächen
Gehölzflächen und Staudenflächen, in etwa 4-wöchigen Abständen während der Vegetati-onszeit, von Gräsern, Wildkräutern und sonstigen Unrat säubern sowie einzelne beschädigte oder abgestorbene Zweige entfernen. Grünabfälle und Unrat laden, abfahren und entsorgen. 5-7 Arbeitsgänge.
Überhang im Juni/Juli und im Sept./Okt. schneiden. Zu Gehwegen, Gebäuden, Pflaster- und Rollkiesflächen, die überhängenden Zweige von Gehölzen und die überhängenden Pflanzen-teile von Stauden fachgerecht schneiden, einschl. laden, abfahren und entsorgen des Schnittgutes. 2 Arbeitsgänge.

Befestigte Flächen
Pflasterflächen sauber und frei von Gras und Wildkräutern halten, einschl. laden, abfahren und entsorgen der Grünabfälle. 3-5 Arbeitsgänge.

Rollkiesflächen sauber und frei von Gras und Wildkräutern halten. Anfallenden Unrat laden, abfahren und entsorgen. 3-5 Arbeitsgänge.

Gulli kontrollieren und bei Bedarf entleeren. Anfallenden Unrat laden, abfahren und entsorgen.
1-2 Arbeitsgänge.

Laubbeseitigung
Laub von Wege-, Platz- und Rasenflächen und teilweise aus den Gehölzflächen entfernen. Anfallendes Laub, sowie Unrat laden, abfahren und entsorgen. 2-3 Arbeitsgänge.

Gehölzschnitt
Gehölze schneiden. Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt während der Vegetationsruhe, nach Bedarf fachgerecht durchführen. Schnittgut laden, abfahren und entsorgen, bzw. den Gehölzhäcksel in die Flächen einarbeiten. 1 Arbeitsgang.

Pflege Flachdach
Dachbegrünung pflegen. Abgestorbene Pflanzenteile und Fremdaufwuchs entfernen. Techni-sche Einrichtungen von Bewuchs freihalten und Dachabläufe kontrollieren. Unrat und Schnittgut laden und abfahren. 2 Arbeitsgänge.

Los 2 Winterdienst

Der AN hat die Pflicht, das Wettergeschehen im Einsatzgebiet zu beobachten. Der AN ist für den vertragsgemäßen Zustand der Flächen allein verantwortlich. Die Winterdienstarbeiten umfassen das Schneeräumen sowie das Bestreuen bei Schnee- und Eisglätte auf einer ca. 260 m langen (siehe Bilder zzgl. 15m vor Fahrradabstellmöglichkeit) in einer Breite von 1 Me-ter (auf den Bildern blau mariert).

Gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen zeitnah beseitigt werden, um die Ver-kehrssicherheit, insbesondere montags bis freitags in den Kernarbeitszeiten zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr sicher zu stellen.

Im Falle sehr starker Schneefälle (ab ca. 15 cm) ist eine Parkplatzräumung (ca. 1.000 m2) auf Anforderung des AG durchzuführen.

Einsatzbereitschaft und Fahrzeuge
. Der Aufwand wird mit einer einmaligen Vorhaltepauschale pro Jahr abgegolten.
Ist das notwendige Equipment des Unternehmers nicht einsatzfähig (Defekt oder Unfall), ist dies unverzüglich dem AG zu melden. Für derartige Zeiträume entfällt die Vorhaltepauschale.

Streumittel
Gestreut werden soll mit abstumpfenden Stoffen wie Sand, Sägemehl oder Splitt. Die Stra-ßenreinigungssatzung der Stadt Münster weist ausdrücklich darauf hin, dass es auf Schritt-wegen grundsätzlich nicht erlaubt ist, Salz zu streuen. Dies gefährdet Pflanzen und Grund-wasser. Ausnahmen gelten nur, wenn extreme Witterungsverhältnisse herrschen oder es sich um außergewöhnliche Gefahrenstellen handelt, an denen keine andere wirksame Möglichkeit besteht.
Das Streugut ist durch den AN bereitzustellen.

Abrechnung/Rechnungsstellung
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich durchgeführten Einsätzen auf Basis von Stun-denzetteln. Im Falle von 0 Einsätzen darf nur die Vorhaltepauschale berechnet werden.

Haupterfüllungsort

Wald und Holz NRW und Regionalforstamt Münsterland
Albrecht-Thaer-Str. 34 und 22
48147
Münster

Als Erfüllungsorte für das Los 1 wird die folgende Adresse genannt:
Wald und Holz NRW
Albrecht-Thaer-Str. 34
48147 Münster

Als Erfüllungsort für das Los 2 werden folgende Adressen genannt:

Wald und Holz NRW Wald und Holz NRW
Albrecht-Thaer-Str. 34 Albrecht-Thaer-Str. 22
48147 Münster 48147 Münster

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit vom voraussichtlich 01. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren (31. Dezember 2030).
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsopti-on), sofern keine der Vertragsparteien die Rahmenvereinbarung spätestens drei Monate vor Ablauf des 31. Dezember des jeweilgen Kalenderjahres kündigt.. Es ist angestrebt die maxi-male Vertragslaufzeit auszuschöpfen.

Treten unerwartete Verzögerungen im laufenden Verfahren auf, kann es zu einer verspäteten Zuschlagserteilung (voraussichtlich im Januar 2027) kommen. Oben genannte Vertragsenden (31.12.2028 bzw. 31.12.2030) bleiben hiervon jedoch unberührt.

Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers ebenso aus wichtigem Grund je-derzeit gekündigt oder vollständig aufgehoben werden. Der Auftraggeber kann aus wich-tigem Grund das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag, sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.

Das formelle Vergabeverfahren ist mit der Zuschlagserteilung auf diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen.

Kündigt einer der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber oder kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einem oder mehreren Auftrag-nehmern, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle ande-ren Vertragspartner unberührt.

Entfällt ein gesamtes Los aus der bestehenden Rahmenvereinbarung aufgrund von Kündigung, bleiben die anderen Lose hiervon unberührt.

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2030

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Grünschnitt
1

Erfüllungsort

Wald und Holz NRW
Albrecht-Thaer-Str. 34
48147
Münster

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Es handelt sich um insgesamt:
- ca. 450 m2 Rasenfläche (gelbe Markierung)
- ca. 690 m2 Dachbegrünung (rote Markierung)
- ca. 250 m2 Gehölzflächen und Staudenflächen (blaue Markierung) mit einer Höhe von ca. 50 cm. Des Weiteren stehen drei Stauden auf der großen Rasenfläche vor dem Gebäude.

Die für die Arbeiten benötigten Geräte sind durch den AN bereitzustellen. Die voraussichtliche Häufigkeit der Ausführung der notwendigen Arbeiten wird im Folgenden in Arbeitsgängen angegeben. Dabei ist bspw. das Mähen einer Rasenfläche als ein Arbeitsgang zu verstehen.

?
Rasenflächen
Mähen der Parkplatzfläche und Randstreifen hinter und neben dem Gebäude, unter Berück-sichtigung der unterschiedlichen Wuchskraft, in etwa 4-wöchigen Abständen, von April bis November. Das Schnittgut aufnehmen, laden und entsorgen. 6-7 Arbeitsgänge.
Mähen der Rasenfläche entlang des Bürgersteiges, unter Berücksichtigung der unterschiedli-chen Wuchskraft, in etwa 14-tägigen Abständen, von April bis November. Das Schnittgut aufnehmen, laden und entsorgen. 12-14 Arbeitsgänge.

Gehölzflächen
Gehölzflächen und Staudenflächen, in etwa 4-wöchigen Abständen während der Vegetati-onszeit, von Gräsern, Wildkräutern und sonstigen Unrat säubern sowie einzelne beschädigte oder abgestorbene Zweige entfernen. Grünabfälle und Unrat laden, abfahren und entsorgen. 5-7 Arbeitsgänge.
Überhang im Juni/Juli und im Sept./Okt. schneiden. Zu Gehwegen, Gebäuden, Pflaster- und Rollkiesflächen, die überhängenden Zweige von Gehölzen und die überhängenden Pflanzen-teile von Stauden fachgerecht schneiden, einschl. laden, abfahren und entsorgen des Schnittgutes. 2 Arbeitsgänge.

Befestigte Flächen
Pflasterflächen sauber und frei von Gras und Wildkräutern halten, einschl. laden, abfahren und entsorgen der Grünabfälle. 3-5 Arbeitsgänge.

Rollkiesflächen sauber und frei von Gras und Wildkräutern halten. Anfallenden Unrat laden, abfahren und entsorgen. 3-5 Arbeitsgänge.

Gulli kontrollieren und bei Bedarf entleeren. Anfallenden Unrat laden, abfahren und entsorgen.
1-2 Arbeitsgänge.

Laubbeseitigung
Laub von Wege-, Platz- und Rasenflächen und teilweise aus den Gehölzflächen entfernen. Anfallendes Laub, sowie Unrat laden, abfahren und entsorgen. 2-3 Arbeitsgänge.

Gehölzschnitt
Gehölze schneiden. Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt während der Vegetationsruhe, nach Bedarf fachgerecht durchführen. Schnittgut laden, abfahren und entsorgen, bzw. den Gehölzhäcksel in die Flächen einarbeiten. 1 Arbeitsgang.

Pflege Flachdach
Dachbegrünung pflegen. Abgestorbene Pflanzenteile und Fremdaufwuchs entfernen. Techni-sche Einrichtungen von Bewuchs freihalten und Dachabläufe kontrollieren. Unrat und Schnittgut laden und abfahren. 2 Arbeitsgänge.
Es handelt sich um insgesamt:
- ca. 450 m2 Rasenfläche (gelbe Markierung)
- ca. 690 m2 Dachbegrünung (rote Markierung)
- ca. 250 m2 Gehölzflächen und Staudenflächen (blaue Markierung) mit einer Höhe von ca. 50 cm. Des Weiteren stehen drei Stauden auf der großen Rasenfläche vor dem Gebäude.

Die für die Arbeiten benötigten Geräte sind durch den AN bereitzustellen. Die voraussichtliche Häufigkeit der Ausführung der notwendigen Arbeiten wird im Folgenden in Arbeitsgängen angegeben. Dabei ist bspw. das Mähen einer Rasenfläche als ein Arbeitsgang zu verstehen.

?
Rasenflächen
Mähen der Parkplatzfläche und Randstreifen hinter und neben dem Gebäude, unter Berück-sichtigung der unterschiedlichen Wuchskraft, in etwa 4-wöchigen Abständen, von April bis November. Das Schnittgut aufnehmen, laden und entsorgen. 6-7 Arbeitsgänge.
Mähen der Rasenfläche entlang des Bürgersteiges, unter Berücksichtigung der unterschiedli-chen Wuchskraft, in etwa 14-tägigen Abständen, von April bis November. Das Schnittgut aufnehmen, laden und entsorgen. 12-14 Arbeitsgänge.

Gehölzflächen
Gehölzflächen und Staudenflächen, in etwa 4-wöchigen Abständen während der Vegetati-onszeit, von Gräsern, Wildkräutern und sonstigen Unrat säubern sowie einzelne beschädigte oder abgestorbene Zweige entfernen. Grünabfälle und Unrat laden, abfahren und entsorgen. 5-7 Arbeitsgänge.
Überhang im Juni/Juli und im Sept./Okt. schneiden. Zu Gehwegen, Gebäuden, Pflaster- und Rollkiesflächen, die überhängenden Zweige von Gehölzen und die überhängenden Pflanzen-teile von Stauden fachgerecht schneiden, einschl. laden, abfahren und entsorgen des Schnittgutes. 2 Arbeitsgänge.

Befestigte Flächen
Pflasterflächen sauber und frei von Gras und Wildkräutern halten, einschl. laden, abfahren und entsorgen der Grünabfälle. 3-5 Arbeitsgänge.

Rollkiesflächen sauber und frei von Gras und Wildkräutern halten. Anfallenden Unrat laden, abfahren und entsorgen. 3-5 Arbeitsgänge.

Gulli kontrollieren und bei Bedarf entleeren. Anfallenden Unrat laden, abfahren und entsorgen.
1-2 Arbeitsgänge.

Laubbeseitigung
Laub von Wege-, Platz- und Rasenflächen und teilweise aus den Gehölzflächen entfernen. Anfallendes Laub, sowie Unrat laden, abfahren und entsorgen. 2-3 Arbeitsgänge.

Gehölzschnitt
Gehölze schneiden. Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt während der Vegetationsruhe, nach Bedarf fachgerecht durchführen. Schnittgut laden, abfahren und entsorgen, bzw. den Gehölzhäcksel in die Flächen einarbeiten. 1 Arbeitsgang.

Pflege Flachdach
Dachbegrünung pflegen. Abgestorbene Pflanzenteile und Fremdaufwuchs entfernen. Techni-sche Einrichtungen von Bewuchs freihalten und Dachabläufe kontrollieren. Unrat und Schnittgut laden und abfahren. 2 Arbeitsgänge.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Winterdienst
2

Erfüllungsort

Wald und Holz NRW und Regionalforstamt Münsterland
Albrecht-Thaer-Str. 34 und 22
48147
Münster

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Der AN hat die Pflicht, das Wettergeschehen im Einsatzgebiet zu beobachten. Der AN ist für den vertragsgemäßen Zustand der Flächen allein verantwortlich. Die Winterdienstarbeiten umfassen das Schneeräumen sowie das Bestreuen bei Schnee- und Eisglätte auf einer ca. 260 m langen (siehe Bilder zzgl. 15m vor Fahrradabstellmöglichkeit) in einer Breite von 1 Me-ter (auf den Bildern blau mariert).

Gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen zeitnah beseitigt werden, um die Ver-kehrssicherheit, insbesondere montags bis freitags in den Kernarbeitszeiten zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr sicher zu stellen.

Im Falle sehr starker Schneefälle (ab ca. 15 cm) ist eine Parkplatzräumung (ca. 1.000 m2) auf Anforderung des AG durchzuführen.

Einsatzbereitschaft und Fahrzeuge
. Der Aufwand wird mit einer einmaligen Vorhaltepauschale pro Jahr abgegolten.
Ist das notwendige Equipment des Unternehmers nicht einsatzfähig (Defekt oder Unfall), ist dies unverzüglich dem AG zu melden. Für derartige Zeiträume entfällt die Vorhaltepauschale.

Streumittel
Gestreut werden soll mit abstumpfenden Stoffen wie Sand, Sägemehl oder Splitt. Die Stra-ßenreinigungssatzung der Stadt Münster weist ausdrücklich darauf hin, dass es auf Schritt-wegen grundsätzlich nicht erlaubt ist, Salz zu streuen. Dies gefährdet Pflanzen und Grund-wasser. Ausnahmen gelten nur, wenn extreme Witterungsverhältnisse herrschen oder es sich um außergewöhnliche Gefahrenstellen handelt, an denen keine andere wirksame Möglichkeit besteht.
Das Streugut ist durch den AN bereitzustellen.

Abrechnung/Rechnungsstellung
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich durchgeführten Einsätzen auf Basis von Stun-denzetteln. Im Falle von 0 Einsätzen darf nur die Vorhaltepauschale berechnet werden.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Bei dem Auftragnehmer liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vor.

Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.

Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.

Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Bei dem Auftragnehmer liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vor.

Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.

Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.

Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Bei dem Auftragnehmer liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vor.

Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.

Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.

Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung.

Sonstige

Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:

- Angebotsschreiben (Formular 324)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523)
- Preisblätter zu Los 1 und Los 2

Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:

- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)
- 533 a EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular)
- 533 b EU_Nachweis Unterauftragnehmer (Formular)
- 534 a EU_Erklaerung Eignungsleihe (Formular)
- 534 b EU_Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)

Eine Einreichung o. g. optionaler Formulare ist nur erforderlich, insofern Nachun-ternehmer eingesetzt werden und/oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bieter-gemeinschaft einreichen. Siehe hierzu auch die Punkte Nachunternehmer und Bietergemeinschaften.

Vorzulegende Nachweise:
531_Bewerber / Bietergemeinschaftserklärung (OPTIONAL); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
533a_Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (OPTIONAL); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
533b_Nachweis Unterauftragnehmer (OPTIONAL); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
534a_Erklärung Eignungsleihe (OPTIONAL); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
534b_Erklärung Eignungsleihe Haftung (OPTIONAL); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der
Leistung erfolgt durch den Auftraggeber. Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VBNRW) verwiesen. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW
verwiesen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

24.11.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

23.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.

Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Bitte kontrollieren Sie hier auch regelmäßig die Eingänge Ihres E-Mail-Dienstes sowie Ihren Spam-Ordner.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.

Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.

Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).

Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .

Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.

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