Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernt...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.09.2026
16.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wald und Holz NRW
05515-10001-65
Stiftsstraße 15
33014
Bad Driburg
Deutschland
DEA33
Zentrale / FB I-Justitiariat / Vergabe
vergabe@wald-und-holz.nrw.de
+49 25191797-198
+49 25123724194

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer NRW
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer NRW
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77200000-2
03400000-4
03410000-7
03440000-6
77210000-5
77211000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung an einen Auftragnehmer über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte sowie Holzbringung inkl. Zeitlohnarbeiten in der Verkehrssicherung im Forstbetriebsbezirk Geisterholz des Regionalforstamtes Münsterland zu vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es handelt sich um Maßnahmen im Rahmen der hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung sowie Zeitlohnarbeiten in der Verkehrssicherung.

Die Maßnahmen umfassen sowohl Garantie-, als auch Optionsmengen.

Es erfolgt die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte sowie Holzbringung über insgesamt ca. 1.500 fm o. R. je Vertragsjahr (500 fm o. R. Garantiemenge / 1.000 fm o. R. Optionsmenge) sowie Zeitlohnarbeiten in der Verkehrssicherung in Höhe von ca. 50 Stunden je Vertragsjahr (15 Stunden Garantiemenge / 35 Stunden Optionsmenge).

Für Details wird auf die Allgemeine Leistungsbeschreibung und die Leistungsbeschreibungen der Maßnahmen verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2026
31.10.2027

Die Grundlaufzeit für die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.11. 2026 und endet mit Ablauf des 31.10.2027.

Die Rahmenvereinbarung eine Grundlaufzeit von einem Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Unter Berücksichtigung der optionalen Verlängerung endet die Rahmenvereinbarung somit voraussichtlich spätestens am 31.10.2028.

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit weder der Auftragnehmer, noch der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von spätestens vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit eines Vertragsjahres erklärt. Sie endet somit spätestens nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 2 Jahren.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt oder aufgrund von anderen Maßnahmen zu unterbrechen oder aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.

Im Übrigen wird auf die AGB Forst NRW in ihrer gültigen Fassung verwiesen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA35

Als Haupterfüllungsort gelten die Flächen des Forstbetriebsbezirkes Geisterholz, nach Maßgabe der Revierleitung.

Zur Orientierung wird hierfür die nachfolgende Adresse genannt, bitte beachten Sie zusätzlich die den Vergabeunterlagen beigefügte Übersichtskarte FBB Geisterholz (Anlage 1):

Forstbetriebsbezirk Geisterholz
Stevede 12
48653 Coesfeld

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber behält sich vor, von den unter "Leistungsumfang" genannten Mengenangaben abzuweichen.

Über die Garantiemenge je Vertragsjahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge je Vertragsjahr. Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden.
Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.

Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit im Vertragsjahr zwischen 0 und der benannten Menge liegen.
Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden.

Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der jährlichen Garantiemenge.

Sollte die vereinbarte Garantiemenge durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, während der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht ausgeschöpft werden, kann die Vertragslaufzeit, noch innerhalb ihrer Gültigkeit und somit während des laufenden Vertrages, einvernehmlich und einmalig um bis zu 50 % der ursprünglichen Laufzeit bzw. maximal sechs Monate verlängert werden. In dieser Verlängerung kann nur die noch ausstehende Garantiemenge abgerufen werden. Sofern eine Optionsmenge Teil des Vertrages war, wird diese hinfällig. Eine Erhöhung der Garantiemenge aufgrund der verlängerten Laufzeit entsteht nicht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf diese Verlängerungsoption.

Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.

Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot").

Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen.

Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.

Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.

Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob es sich um einen wiederkehrenden Auftrag handeln wird. Sollte dies der Fall sein, gilt Folgendes: Leistungszeitraum aktuell: 01.11.2026 - 31.10.2027, optionale Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal zwei Jahren.

Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Sommer 2027, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerungen: Sommer 2028

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Der Auftragnehmer hat diverse Anforderungen an die Leistungserbringung zu erfüllen, die in den AGB Forst NRW, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind, vorausgesetzt werden.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3DYYTLRN2T

Einlegung von Rechtsbehelfen

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.

Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.

Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.

Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).

Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .

Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

14
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder ggf. fehlerhafte Unterlagen oder Informationen nachzufordern. Ein Nachfordern von Unterlagen oder Informationen, die die (Wirtschaftlichkeits-) Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch unzulässig.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Eines der unter Punkt 10. Eignungskriterien in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Zertifikate (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eignung zur Berufsausübung - Der Auftragnehmer muss folgende Befähigung zur Berufsausübung besitzen:
Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.

Bei Maschinenführenden sowie bei der Durchführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte kann von der vorstehend aufgeführten Qualifikation abgesehen werden.

Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.

Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:

- Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
- Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
- Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden),
- für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Leistungsverzeichnisse, die Bewerbererklärung zur AGB Forst, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:

- Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
- Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen.

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Leistungsverzeichnisse, die Bewerbererklärung zur AGB Forst , die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen.

Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.

Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.

Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch

- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung).

nachgewiesen.

Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und auf Verlangen nachzuweisen:

- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Leistungsverzeichnisse, die Bewerbererklärung zur AGB Forst, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Zertifikat entsprechend "Eignungskriterien" - Der Auftragnehmer hat zudem eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate entsprechend der ausgeschriebenen Leistung mit Angebotsabgabe vorzulegen:

- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Leistungsverzeichnisse, die Bewerbererklärung zur AGB Forst, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

Finanzierung

Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen,
betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen
finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des
Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung.

Der Auftragnehmer hat ein form- und fristgerechtes Angebot einzureichen, hat alle an ihn gestellten Anforderungen zu erfüllen, muss alle zwingend geforderten (bzw. nachgeforderten) Unterlagen fristgerecht ein-, bzw. nachreichen und für ihn darf kein, nicht zu bereinigender, Ausschlussgrund nach § 123 oder §124 GWB vorliegen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung