Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019 (Formular)
- 521_ Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- 522 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (Formular)
- VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 (für nicht präqualifizierte Unternehmen)
- Referenzliste (Formular)
- Nachweis Maschinenanforderung (Formular)
- Preisblatt (Formular)
Sollte ein Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung in die engere Wahl kommen, sind folgende Unterlagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle (siehe auch Formular 124_Eigenerklärung zur Eignung) zwingend einzureichen:
- zwei vergleichbare Referenzen
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Um eine möglichst zeitnahe Auftragserteilung vornehmen und somit eine zeitnahe Leistungserbringung ermöglichen zu können, bitten ausdrücklich darum, dass Sie die zuvor aufgelisteten Nachweise, insofern Ihnen diese bereits vorliegen, schon mit Angebotsabgabe einreichen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
- VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017 (Formular)
- VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017 (Formular)
- VVB 236 - Verpflichtngserklärung anderer Unternehmen (Formular)
Eine Einreichung o. g. optionaler Formulare ist nur erforderlich, insofern Nachunternehmer eingesetzt werden und / oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bietergemeinschaft einreichen.
Der Auftragnehmer hat ein form- und fristgerechtes Angebot einzureichen, hat alle an ihn gestellten Anforderungen zu erfüllen, muss alle zwingend geforderten (bzw. nachgeforderten) Unterlagen fristgerecht ein-, bzw. nachreichen und für ihn darf kein, nicht zu bereinigender, Ausschlussgrund nach § 123 oder §124 GWB vorliegen.
Vorzulegende Nachweise:
233_Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (OPTIONAL); Einreichung nur erforderlich, insofern Nachunternehmer eingesetzt werden; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
234_Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft (OPTIONAL); Einreichung nur erforderlich, insofern eine Bietergemeinschaft vorliegt; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
236_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (OPTIONAL); Einreichung nur erforderlich, insofern Nachunternehmer eingesetzt werden; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung