Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Bei dem Auftragnehmer liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vor.
Der Auftragnehmer hat zudem folgende Eignungen zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
- Nachweis über mindestens ein abgeschlossenes Projekt (in den letzten 5 Jahren) zur Konzeption/Gestaltung von Ausstellung, Ausstellungselementen oder Kommunikations-/Informationsdesign für eine öffentliche Institution im Bereich Umwelt oder Bildung.
- Nachweis über Gestaltung und Produktion mindestens eines Ausstellungselements, davon mindestens eines in Holzbauweise (oder nachweislich holzbasiert).
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein,
die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter anderem das Formular 521
(Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis über mindestens ein abgeschlossenes Projekt (in den letzten 5 Jahren) zur Konzeption/Gestaltung von Ausstellung, Ausstellungselementen oder Kommunikations-/Informationsdesign für eine öffentliche Institution im Bereich Umwelt oder Bildung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis über Gestaltung und Produktion mindestens eines Ausstellungselements, davon mindestens eines in Holzbauweise (oder nachweislich holzbasiert); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung