Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Bei dem Auftragnehmer liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vor.
Der Auftragnehmer kann eine hohe gestalterische Kompetenz von Newslettern nachweisen. Dies wird in der Arbeitsprobe in Form eines Newsletters sowie durch Referenzen im wissenschaftlichen oder forstlichen Bereich belegt.
Zudem muss der Auftragnehmer zwingend Erfahrungen im forstlichen Bereich mitbringen, da Verständnis für die Textinhalte, Zusammenhänge und Bearbeitungsstrukturen benötigt wird. Der Auftragnehmer muss die Relevanz der zu bearbeitenden Themen einschätzen und allgemein verständlich zu forstfachlichen Themen kommunizieren können. Es reicht aus, wenn mind. eine fachliche zuständige Person des Auftragnehmers diese Eignung vorweisen kann. Ein Auftragnehmer ist geeignet, wenn er eine vergleichbare Leistung (administrative, technische und
redaktionelle Betreuung eines Newsletters im forstlichen Bereich, z.B. für eine Forstverwaltung) für mindestens zwei Jahre durchgeführt hat und dies in Form einer Referenz bei Angebotsabgabe nachweisen kann.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die
Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Vorzulegende Nachweise:
Arbeitsprobe; - Arbeitsprobe aus dem forstlichen Bereich in geeigneter Form (z. B. HTML-Datei, Screenshots, PDF-Datei, PowerPoint-Präsentation); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung