Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 01.05.2026 und endet mit Ablauf des 30.04.2027. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, bis zum 30.04.2030 vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von spätestens drei Monaten vor dem jeweiligen Schnitt erklärt. Schnitt 1 ist im Juni, Schnitt 2 bis September.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt oder aufgrund von anderen Maßnahmen zu unterbrechen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.