Rahmenvereinbarung mit einem oder zwei Auftragnehmern über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Mindener Wald und Porta Westfalica abzuschließen.
Es handelt sich um Maßnahmen im Rahmen der hoch- teilmechanisierten Holzernte inkl. Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Mindener Wald und Porta Westfalica.
Die Maßnahmen je Los umfassen sowohl Garantie-, als auch Optionsmengen.
Die Maximalwerte (Garantie-,+Optionsmengen) je Vertragsjahr lauten:Los 1: max. 6.000 fm o. R. Los 2: max. 5.000 fm o. R.
Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen sowie im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Leistungsverzeichnisse und die AGB Forst NRW verwiesen.
Die Rahmenvereinbarung hat je Los eine Grundlaufzeit von einem Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 2 Jahren.
Die Rahmenvereinbarung je Los verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit weder der Auftragnehmer, noch der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von spätestens vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit eines Vertragsjahres erklärt. Sie endet somit je Los spätestens nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 2 Jahren.
Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Als Haupterfüllungsort gilt jeweils der gesamte Forstbetriebsbezirk, nach Maßgabe der Revierleitung. Zur Orientierung werden hierfür die nachfolgenden Adressen genannt:
Los 1 Forstbetriebsbezirk Mindener WaldLavelsloher Straße 8032469 Petershagen
Los 2 Forstbetriebsbezirk Porta Westfalica Zur Klippe 1032457 Porta Westfalica
Preis
Ein Abruf der anfallenden Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes.
Der in dieser Ausschreibung angegebene Leistungsumfang wird je Los in Garantie- und in Optionsmengen angegeben. Hierbei handelt es sich um Gesamtmengen pro Vertragsjahr.
Der/die Auftragnehmer haben nur einen Anspruch auf die Garantiemenge eines Loses. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die angegebenen Optionsmengen nach Auftragsvergabe. Der Auftraggeber behält sich daher vor, von den genannten Optionsmengen abzuweichen.
Der Auftragnehmer hat diverse Anforderungen an die Leistungserbringung zu erfüllen, die in den AGB Forst NRW, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind, vorausgesetzt werden.
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.