Anlage Beschreibung von Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat - entsprechend den spezifizierten Anforderungen - seine Eignung nachzuweisen. Hierzu sind die im Formular 325 EU aufgeführten Unterlagen dem Angebot beizufügen.
Dem Angebot ist mindestens eine konkrete Referenz (Unternehmensreferenz) über ein Projekt des Bieters innerhalb der letzten drei Jahre beizufügen. Dieses Projekt muss inhaltlich und dem Volumen nach mit dem dieser Ausschreibung zugrundliegenden Projekt vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein. Für jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, ist eine Referenz zu benennen.
Die Leistungen des jeweiligen Referenzauftrags müssen
- mindestens sechs Monate (Stichtag: Angebotsfrist) regelmäßig oder fortlaufend ausgeführt sein,
- mindestens 110 Personentage pro Referenz umfassen.
In den Zuschlagskriterien der einzelnen Lose können weitere fachliche Referenzen gefordert sein. Diese Referenzen sind mitarbeiterbezogene Nachweise und sind in der Anlage "Qualifikationsprofil" einzutragen. Folglich sind sie nicht mit der Eignung des Bieters gleichzusetzen (s. auch Kapitel A Nr. 11).
Bei den Referenzen (Unternehmensreferenzen) sind die entsprechenden Kontaktdaten (Auftraggeber, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) anzugeben. Mit Angabe der Referenz bestätigt der Bieter, vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt zu haben, den Auftrag als Referenz in diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen angeben zu dürfen, andernfalls wird/werden die Referenz/en nicht bewertet.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners des Referenzgebers und dessen Kontaktdaten bestätigt der Bieter, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers einverstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen.
Es wird auf die Anlage "Beschreibung von Referenzen" verwiesen. Diese muss zwingend für jedes angegebene Referenzprojekt ausgefüllt und mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Nicht beigebrachte Unterlagen führen zum Ausschluss des Angebots.