Rahmenvereinbarung zur Anmietung von multifunktionalen Kopier- und Drucksystemen DIN A3/A4 Monochrom und Color
Es werden multifunktionale Kopier- und Drucksysteme sowie Zubehör auf der Basis von monatlicher Miete und Klickpreisabrechnung ausgeschrieben, die in einer professionellen Arbeitsumgebung eingesetzt werden, in der großer Wert auf einen einwandfrei stabilen, sicheren, leistungsfähigen und produktiven Betrieb der Systeme über die Standzeit von bis zu vier Jahren gelegt wird. Die Systeme werden mit Netzwerkanbindung betrieben und von mehreren Nutzern benutzt.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Im Rahmen der Ausschreibung wird unter Kapitel B Punkt 1.10 der Leistungsbeschreibung eine Schätz- und Höchstabnahmemenge definiert. Die voraussichtliche Schätzmenge an abzurufenden Leistungen innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit beträgt 1400 Stück. Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit beträgt 2000 Stück.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (RV) beginnt mit Zuschlagerteilung und umfasst einen Zeitraum von drei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, die RV um ein Jahr zu verlängern.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit den niedrigsten Projektkosten unter Berücksichtigung eines gegebenenfalls gewährten Skontos. Zur Ermittlung der Projektkosten auf das einzelne Los wird für eine Gesamtkostenrechnung über vier Jahre bezogen auf die anzubietenden Geräte - der Angebotspreis für die entsprechenden Systeme inklusive Zubehör (gemäß 1.15.1 Nr. 1 bzw. 1.15.2 Nr. 1) - sowie die sich aus den jeweiligen Klickpreisen und der anhand der jeweilig zu erwartenden Druckvolumina ergebenden Druckkosten (gemäß 1.15.1 Nr. 2 bzw. 1.15.2 Nr. 2 und 3), - sowie der anhand Bieterangabe zu erwartenden Stromverbrauchswert (1.14.2.2 Nr. 4 bzw. 1.14.2.3 Nr. 4) bei einem angenommenen Strompreis von 0,30 EUR netto/kWh inklusive Umsatzsteuer und unter Berücksichtigung des ggf. gewährten Skontos (auf die monatliche Grundmiete gemäß Kapitel B Punkt 1.15.1 Nr. 1, Punkt 1.15.2 Nr. 1 und den jeweiligen Klickpreisen gemäß Kapitel B Punkt 1.15.1 Nr. 2, Punkt 1.15.2 Nr. 2 und 3) hinzugerechnet.
Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der LFV NRW gemäß Anlage "Dienstellenübersicht".
Die Abholung und Entsorgung der Verpackungen, einschließlich der durch den Auftragnehmer bereitgestellten EURO-Paletten, wird vom Auftragnehmer koordiniert und erfolgt kostenfrei. Die Entsorgung wird ohne Mitwirkung des Personals der Dienststellen durchgeführt. Eine sortenreine Trennung des Verpackungsmaterials wird nicht durch den Auftraggeber vorgenommen. Die Abholung ist innerhalb eines geeigneten Zeitrahmens sicherzustellen, der im Rahmen des Kick-off-Meetings näher festgelegt wird. Es ist sicherzustellen, dass die Entsorgung umweltgerecht und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Emissionswerte entsprechend RAL-Umweltzeichen:
Das angebotene Gerät erfüllt die Kriterien des RAL-Umweltzeichens "Blauer Engel" (DE-UZ 219) in Hinblick auf Schadstoffemissionen und Tinteninhaltsstoffe. Der entsprechende Nachweis ist im Falle eines Teststellungsabrufs dem Auftraggeber gegenüber spätestens mit Teststellungsübergabe anhand der folgenden Nachweise zu führen:- "Annex 6a to the Application according to DE-UZ 219 Environmental Label for Office Equipment with Printing Function" sowie- "Anlage 7a zum Vertrag nach DE-UZ-UZ 219 Umweltzeichen für Bürogeräte mit Druckfunktion", gezeichnet durch ein von der RAL gGmbH in Anlage "Substance Emissions (Chapter 3.3) List of certified laboratories for DE-UZ 177 and DE-UZ 219" akkreditiertes Labor sowie- der zugrundeliegende Prüfbericht entsprechend den Vorgaben "Prüfverfahren für die Bestimmung von Emissionen aus Hardcopygeräten im Rahmen der Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion nach RAL-UZ 219" des BAM, welcher durch ein von der RAL gGmbH in Anlage "Substance Emissions (Chapter 3.3) List of certified laboratories for DE-UZ 177 and DE-UZ 219" akkreditiertes Labor erstellt wurde.Die Geräte sind im Auslieferungszustand so eingestellt, dass diese Kriterien eingehalten werden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich erklärte Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU). Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.