Erstellung von Datenerfassungssystemen (BUF-DES) für die Flughäfen Düsseldorf (DUS...
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Leibnizstraße 10
45659
Recklinghausen
Deutschland
DE 126 352 455
Vergabestelle - FB 15
+49 2361/305-0
+49 2361/305-59855
vergabestelle@lanuk.nrw.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Kartierung des Umgebungslärms nach der RL 2002/49/EG (Umgebungslärm-Richtlinie, ULR) erfolgt für die Großflughäfen in Nordrhein-Westfalen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK). Eine aktualisierte Lärmkartierung ist nach § 47c BImSchG bis zum 30. Juni 2027 zu erstellen.
Im Rahmen dieser 5. Runde der Lärmkartierung ist in NRW auch der Fluglärm der Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn zu kartieren. Bezugsjahr für die Datengrundlage der Kartierung ist das Jahr 2025. Im Jahr 2025 fanden an den Verkehrsflughäfen Köln-Bonn ca. 148.000 und Düsseldorf ca. 160.000 Flugbewegungen statt. Damit handelt es ich um Großflughäfen gemäß § 47b Nr. 5 BImSchG.

Für die Durchführung der Lärmkartierung an den Flughäfen ist im ersten Schritt jeweils ein aktuelles Datenerfassungssystem (DES BUF-21) gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF)" zu erstellen. Die dafür notwendigen Eingangsdaten sind zum einen von der Deutschen Flugsicherung in Langen und zum anderen von den Flughäfen Köln-Bonn und Düsseldorf gemäß § 3 der 34. BImSchV kostenfrei bereitzustellen.

Die notwendige Aufbereitung und Zusammenführung dieser getrennten Datensätze zu einem für die Lärmberechnung verwertbaren Datenerfassungssystem (DES BUF-21) ist Gegenstand der Leistungsbeschreibung und muss als Auftrag vergeben werden, da diese Aufgabe nicht vom LANUK durchgeführt werden kann. Die Ergebnisse aus dem DES stellen die Datengrundlage für die Lärmberechnung und -kartierung dar, welche dann im zweiten Schritt durch das LANUK selbst erfolgt.

Haupterfüllungsort

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Wallneyer Str. 6
45133
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Die Lärmkartierung für Großflughäfen nach der EU-Richtlinie 2002/49/EG ist bis zum 30.06.2027 zu erstellen. Das dazu benötigte DES ist ein wesentlicher Teil der Datengrundlage für diese Aufgabe und muss für die Durchführung der Berechnungen zur Lärmkartierung je Los bis zum 10.11.2026 vorliegen.
Nach der Lieferung wird umgehend eine Prüfung des DES sowie der QSI-Datensätze durch den Auftraggeber erfolgen, ggf. erforderliche Überarbeitungen seitens des Auftragsnehmers müssen nach Rückmeldung innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Der Leistungszeitraum beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung.

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

OTSD - Optimized Traffic Systems Development GmbH.
28359
Bremen
Deutschland

Sonstige Angaben

Los 2


Wirtschaftsteilnehmer

ACCON GmbH
86926
Greifenberg
Deutschland

Sonstige Angaben

Los 1

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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