Verfahrensangaben

Schreibstreifendigitalisierung - Digitalisierung von analogen Daten

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.08.2026
28.08.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
05113-10001-62
Leibnizstraße 10
45659
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Vergabestelle - FB 15
vergabestelle@lanuk.nrw.de
+49 23613050

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
0251 411-2165
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-411-1691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79999100-4
72310000-1
72312100-6
72316000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ziel ist die Digitalisierung historischer Schreibstreifen und zugehöriger Unterlagen, einschließlich Scannen und Indexierung, Extraktion und Aufbereitung von Zeitreihen, Qualitätssicherung und Validierung sowie die Übergabe der Daten in standardisierten Formaten zur Nutzung in weiteren Fachinformationssystemen.

Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt.

Los 1: Digitalisierung Schreibstreifenarchive inkl. Querschnittsarbeiten

Los 2: Erweiterte Datenverarbeitung

Ein Angebot kann sich auf ein Los oder die Gesamtleistung beziehen.

Der Auftrag erfolgt jeweils als mehrjährige Rahmenvereinbarung. Die Vergabe basiert auf fachlich begründeten Prioritätsklassen, an denen sich die Abrufe durch den Auftraggeber orientieren. Dadurch soll eine wirtschaftliche, flexible und bedarfsgerechte Beauftragung ermöglicht werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Los 1:

Zu Beginn werden die Pegelbögen beim AG abgeholt und in gesicherten Behältnissen transportiert. Alle in Frage kommenden Abholorte können der Anlage 1 entnommen werden. Der gesicherte Transport ist durch den AN sicherzustellen. Vor dem Scan erfolgt die fachgerechte Vorbereitung der Dokumente (s. hierzu auch Angaben in Anlage 2). Das Scannen wird in Farbe mit mindestens 300 dpi durchgeführt; die Ausgaben stehen in den Formaten PDF/A?2b und weiteren verlustfreien Bildformat bereit wie in Anlage 4 und 5 beschrieben. Besonderes Augenmerk gilt dem schonenden Umgang mit historischem Schriftgut sowie der sachgemäßen Behandlung von Sonderformaten, etwa Endlosbögen oder Formaten größer als DIN A3.

Anschließend werden die gescannten Dokumente eindeutig der jeweiligen Pegelstation, dem Gewässer und dem relevanten Zeitraum zugeordnet. Dabei werden Anfangs- und Enddaten erfasst und Sonderfälle wie Mehrfachganglinien gekennzeichnet. Als Ergebnis entstehen vollständig indizierte, recherchierbare Dokumente.

Im nächsten Schritt erfolgt die softwaregestützte Erkennung der Ganglinien und die Transformation in Zeit-/Wert-Paare (Pegelstand und Zeitpunkt). Für jede Pegelstation werden chro-nologisch konsistente Zeitreihen erzeugt. Die Ergebnisse werden in CSV und ZRXP bereitgestellt; ergänzende Metadaten werden in separaten CSV-Dateien geliefert. Die Formatvorgaben sind in Anlage 4 und 5 detailliert beschrieben.

Zur Sicherstellung der Datenqualität werden automatische Regelprüfungen auf Lücken, Grenzwerte und sprunghafte Veränderungen durchgeführt. Fehlerhafte oder fehlende Werte werden eindeutig gekennzeichnet, und es werden Qualitätsberichte erstellt. Optional können Ersatzwerte gebildet und aggregierte Zeitreihen bereitgestellt werden.

Abschließend erfolgt die Übergabe aller Daten in einer klar strukturierten Ordner- und Dateisystematik. Diese Systematik bzw. die Formatbeschreibung wird detailliert beschrieben (Anlage 4 und 5). Auf Wunsch wird der AG in Zusammenarbeit mit dem Software Betreuer beim Import in das Fachinformationssystem (FIS) des AG unterstützt, um eine reibungslose In-tegration zu gewährleisten. Die Datenlieferung erfolgt über einem vom AG bereitgestellten Cloud-Service. Nach erfolgreichem Import der digitalen Pegelbögen und der entsprechend digitalisierten Zeitreihen werden die Papierbögen in Abstimmung mit dem AG sachgerecht vom AN vernichtet.

Los 2:

Los 2 umfasst die vertiefte fachliche Prüfung, Plausibilisierung, Bewertung und Dokumentation der in Los 1 erzeugten digitalisierten Wasserstandszeitreihen. Gegenstand der Leistung sind die Durchführung formaler, statistischer, zeitlicher, räumlicher und hydrologischer Qualitätsprüfungen, die Identifikation und Kennzeichnung fehlerhafter oder fraglicher Datenpunkte sowie die nachvollziehbare Dokumentation aller Prüfschritte und Ergebnisse. Ziel ist die Bereitstellung qualitätsgesicherter, hydrologisch konsistenter und für die weitere Nutzung in Fachinformationssystemen geeigneter Zeitreihen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTTL7RJMD

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis Qualitätsmanagementsystem (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Zur Sicherstellung der Qualität des gesamten Erfassungsprozesses sind für alle Arbeitsschritte Qualitätssicherungsmaßnahmen umzusetzen und zu dokumentieren. Ziel ist es eine ergebnisorientiertes Qualitätssicherung zu implementieren, die sowohl die unvermeidlichen Abweichungen innerhalb eines solchen Prozesses berücksichtigt, als auch einem Aufwands-Nutzenverhältnis Rechnung trägt. Dem Angebot ist ein schlüssiges Konzept zur Qualitätssicherung beizufügen, in dem die Beteiligung des AG an den einzelnen Bestandteilen klar ersichtlich ist.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Digitalisierung Schreibstreifenarchive inkl. Querschnittsarbeiten
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79999100-4
72310000-1
72312100-6
72316000-3
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zu Beginn werden die Pegelbögen beim AG abgeholt und in gesicherten Behältnissen transportiert. Alle in Frage kommenden Abholorte können der Anlage 1 entnommen werden. Der gesicherte Transport ist durch den AN sicherzustellen. Vor dem Scan erfolgt die fachgerechte Vorbereitung der Dokumente (s. hierzu auch Angaben in Anlage 2 - diese Anlage wurde von einem externen Unternehmen für das LANUK erstellt). Das Scannen wird in Farbe mit mindestens 300 dpi durchgeführt; die Ausgaben stehen in den Formaten PDF/A?2b und weiteren verlustfreien Bildformat bereit wie in Anlage 4 und 5 beschrieben. Besonderes Augenmerk gilt dem schonenden Umgang mit historischem Schriftgut sowie der sachgemäßen Behandlung von Sonderformaten, etwa Endlosbögen oder Formaten größer als DIN A3.

Anschließend werden die gescannten Dokumente eindeutig der jeweiligen Pegelstation, dem Gewässer und dem relevanten Zeitraum zugeordnet. Dabei werden Anfangs- und Enddaten erfasst und Sonderfälle wie Mehrfachganglinien gekennzeichnet. Als Ergebnis entstehen vollständig indizierte, recherchierbare Dokumente.

Im nächsten Schritt erfolgt die softwaregestützte Erkennung der Ganglinien und die Transformation in Zeit?/Wert?Paare (Pegelstand und Zeitpunkt). Für jede Pegelstation werden chronologisch konsistente Zeitreihen erzeugt. Die Ergebnisse werden in CSV und ZRXP bereitgestellt; ergänzende Metadaten werden in separaten CSV-Dateien geliefert. Die Formatvorgaben sind in Anlage 4 und 5 detailliert beschrieben.

Zur Sicherstellung der Datenqualität werden automatische Regelprüfungen auf Lücken, Grenzwerte und sprunghafte Veränderungen durchgeführt. Fehlerhafte oder fehlende Werte werden eindeutig gekennzeichnet, und es werden Qualitätsberichte erstellt. Optional können Ersatzwerte gebildet und aggregierte Zeitreihen bereitgestellt werden.

Abschließend erfolgt die Übergabe aller Daten in einer klar strukturierten Ordner- und Dateisystematik. Diese Systematik bzw. die Formatbeschreibung wird detailliert beschrieben (Anlage 4 und 5). Auf Wunsch wird der AG in Zusammenarbeit mit dem Software Betreuer beim Import in das Fachinformationssystem (FIS) des AG unterstützt, um eine reibungslose Integration zu gewährleisten. Die Datenlieferung erfolgt über einem vom AG bereitgestellten Cloud-Service. Nach erfolgreichem Import der digitalen Pegelbögen und der entsprechend digitalisierten Zeitreihen werden die Papierbögen in Abstimmung mit dem AG sachgerecht vom AN vernichtet.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Erweiterte Datenverarbeitung
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79999100-4
72310000-1
72312100-6
72316000-3
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Los 2 umfasst die vertiefte fachliche Prüfung, Plausibilisierung, Bewertung und Dokumentation der in Los 1 erzeugten digitalisierten Wasserstandszeitreihen. Gegenstand der Leistung sind die Durchführung formaler, statistischer, zeitlicher, räumlicher und hydrologischer Qualitätsprüfungen, die Identifikation und Kennzeichnung fehlerhafter oder fraglicher Datenpunkte sowie die nachvollziehbare Dokumentation aller Prüfschritte und Ergebnisse. Ziel ist die Bereitstellung qualitätsgesicherter, hydrologisch konsistenter und für die weitere Nutzung in Fachinformationssystemen geeigneter Zeitreihen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen