Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die Dienstleistung"Sprach- und Integrationsmittler" (SIM) im Rahmen der Initiative "Kurve kriegen". Der Auftragnehmer ist für den zweckmäßigen Aufbau, die innere Ordnung, den Einsatz und die Verteilung von Personal- und Sachmitteln, die allgemeine Geschäftsführung und die Personalangelegenheiten seines Unternehmens sowie die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Geschäfte in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der Initiative "Kurve kriegen" verantwortlich. SIM werden von den örtlichen Fachkräfteteams in den jeweiligen Kreispolizeibehörden Nordrhein-Westfalens angefordert und unterstützen dort die Arbeit der Pädagogischen Fachkräfte und der Polizei unmittelbar und anlassbezogen. Der Auftragnehmer gewährleistet die zu erbringende Dienstleistung "SIM". Es ist jährlich von einer Gesamtstundenzahl von bis zu 800 Fachleistungsstunden pro Jahr auszugehen.Für weitergehende Details zu den Anforderungen an die Sprach- und Integrationsmittler und zur Ausschreibung, siehe Leistungsbeschreibung.
s.o.
Der Vertrag verlängert sich darüber hinaus automatisch um weitere zwei Jahre, wenn der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 01.09.2028 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt, keine Verlängerung zu wünschen, vgl. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung
Kreispolizeibehörden
Ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist dieser vor Einreichen eines Nachprüfungsantrages innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
1.) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW zugelassen. Nähere Hinweise hierzu können dem als Vergabeunterlage beiliegenden Vordruck "Hinweise zur Form der Angebotsabgabe" (Formular 312/322 EU) entnommen werden.
2.) Für ein vollständiges Angebot sind die in den Vergabeunterlagen (Formular 325 EU "Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise") aufgeführten Unterlagen mit dem ausgefüllten Angebotsschreiben (Formular 324 EU) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von der Möglichkeit der Nachforderung von nicht bzw. nicht rechtzeitig eingereichten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen nach § 56 Vergabeverordnung (VgV) unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots keinen Gebrauch zu machen.Fehlende Angaben, Unterlagen oder Nachweise können somit zum Ausschluss des Angebots führen.
3.) Zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen sind nur schriftliche Fragen über den Kommunikationsbereich des VMP zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Bieterfragen inkl. deren Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
4.) Das ausgefüllte Preisblatt mit den eingesetzten Angebotspreisen ist dem Angebot beizufügen. Insbesondere bei einer zusätzlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts dürfen die Positionen und die Preisangaben nicht im Widerspruch zu den Angaben im Preisblatt der Leistungsbeschreibung stehen.
Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
Die Vorgaben des TVgG NRW sind zu beachten (Formular 513 EU).