Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (VMP) zur Verfügung gestellt. Es wird die (kostenfreie) Registrierung des Unternehmens auf dem VMP unter http://www.evergabe.nrw.de empfohlen. Diese hat für die Unternehmen den Vorteil, dass sie laufend auf etwaige zusätzliche Informationen im Rahmen der Bieterkommunikation hingewiesen werden. Bei Verzicht auf die Registrierung, sind die Unternehmen selbst dafür verantwortlich, ihre Informationen aktuell zu halten. Auf die Gefahr, wesentliche Neuigkeiten nicht zu erfahren und möglicherweise ein fehlerhaftes Angebot abzugeben, weise ich hin. Um selbst im Rahmen der Bieterkommunikation Fragen an die Vergabestelle zu richten, ist ebenso wie für die Abgabe von Angeboten oder Anträgen im VMP NRW eine Registrierung zwingend erforderlich.
Zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen sind nur schriftliche Fragen über den Kommunikationsbereich des VMP zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Alle Antworten auf Bieterfragen werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht bis spätestens zur genannten Frist vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Für ein vollständiges Angebot sind die in den Vergabeunterlagen (s.a. Formular 325 "Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise") aufgeführten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von der Möglichkeit der Nachforderung von nicht bzw. nicht rechtzeitig eingereichten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen nach § 41 Abs. 2 UVgO unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots keinen Gebrauch zu machen.
Fehlende Angaben, Unterlagen oder Nachweise können somit zum Ausschluss des Angebots führen.
Das ausgefüllte Preisblatt mit den eingesetzten Angebotspreisen ist dem Angebot beizufügen.
Insbesondere bei einer zusätzlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts dürfen die Positionen und die Preisangaben nicht im Widerspruch zu den Angaben im Preisblatt stehen.