Gutachten zur Optimierung von Prozessen bei der Bergbehörde und Sicherstellung der...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DE302350913
Zentrale Vergabestelle
+49 211617720
+49 21161772795
zentrale-Vergabestelle@mwike.nrw.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFDYH7X5FMZ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFDYH7X5FMZ/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Erstellung eines Gutachtens zur Optimierung von Prozessen und Strukturen der für Bergbau in Nordrhein-Westfalen zuständigen Behörde und zu weiteren Maßnahmen zur Sicherstellung einer wirksamen Gefahrenvorsorge und des Wasserschutzes in Betrieben unter Bergaufsicht.

Umfang der Leistung
Aus den Erkenntnissen über den Schadensfall im Bereich des Tagebaus Erftstadt Blessem im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 unter zur Berücksichtigung der Empfehlung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II ("Hochwasserkatastrophe") im Schlussbericht vom 24.06.2025 ist zu prüfen und darzulegen, wie innerhalb der Bergbehörde personell und inhaltlich sichergestellt ist, alle nötigen Anforderungen in Bezug auf den Hochwasserschutz und die Sicherheit bergbaulicher Betriebe in überschwemmungsgefährdeten Gebieten im eigenen Organisationsbereich unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsprozesse objektiv zu prüfen und die Einhaltung der Anforderungen und die Umsetzung ggf. erforderlicher Maßnahmen danach in angemessenen Abständen kontrollieren zu können, bzw. ob und ggf. welche Maßnahmen zur Optimierung der Abläufe, Prozesse und Strukturen in Betracht kommen und zu empfehlen sind.

Für die bergbaulichen Betriebe, die externe unbelastete Bodenmaterialien zur Verwertung annehmen, ist unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den bisherigen Untersuchungen zu der erfolgten Annahme und Verwertung mutmaßlich schad- oder fremdstoffbelasteter Materialen zu untersuchen und darzulegen, welche Abläufe, Prozesse und Strukturen innerhalb der Bergbehörde vorhanden sind, um die Einhaltung der sich aus den rechtlichen Vorschriften und den Festlegungen in behördlichen Genehmigungen ergebenden Anforderungen im Rahmen der Aufsicht wirksam zu kontrollieren und ob und ggf. welche Maßnahmen zur Optimierung dieser Abläufe, Prozesse und Strukturen in Betracht kommen und zu empfehlen sind, um die Wirksamkeit und Effektivität der behördlichen Kontroll- und Aufsichtstätigkeit weiter zu verbessern.

Zu prüfen und darzulegen ist zudem, ob und ggf. welche über die bisherigen Verpflichtungen der Unternehmen hinausgehenden Maßnahmen in den unter Bergaufsicht stehenden Betrieben selbst in Betracht kommen, um der Annahme und Verwertung schad- oder fremdstoffbelasteter Bodenmaterialien effektiver vorzubeugen zu können. Dabei ist zu bewerten, ob diese Maßnahmen den Unternehmen von der Bergbehörde im Rahmen des geltenden Rechts aufgegeben werden können bzw. welche Änderungen geltender Vorschriften hierfür erforderlich wären.

Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand und den Rahmenbedingungen der Leistungserbringung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf

Zur Unterstützung der vorzunehmenden Ermittlung und Beschreibung ist Einsicht in Antrags- und Genehmigungsunterlagen (Rahmenbetriebsplan, Hauptbetriebsplan, Sonderbetriebspläne sowie ggf. wasserrechtliche Erlaubnisse) für mindestens zwei Betriebe zu nehmen und sind Interviews mit zuständigen Bearbeiterinnen oder Bearbeitern bei der Bergbehörde zu führen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Nach einem ca. zweistündigen Auftaktgespräch in Düsseldorf unmittelbar nach Zuschlagserteilung, sollen die Leistungen in enger Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer/in erbracht werden.

Es sind mindestens drei weitere Gespräche als Videokonferenzen mit einer Dauer von jeweils zwei Stunden vorzusehen. Dazu benennen Auftraggeber und Auftragnehmer/in jeweils eine/einen Ansprechpart-ner/in einschließlich Vertretung.

Ein Zwischenstand der Gutachtenbearbeitung ist 6 Wochen nach Zuschlagserteilung im Rahmen einer Videokonferenz als Präsentation vorzustellen.

Ein erster Gutachtenentwurf soll 10 Wochen nach Zuschlagserteilung im MWIKE vorgestellt und mit dem Auftraggeber besprochen werden.

Die finale Gutachtenfassung muss 14 Wochen nach Zuschlag vorliegen. Die/der Gutachter/in stellt dem Auftraggeber die Schlussfassung des Gutachtens in digitaler Form als Word- und pdf-Dokument zur Verfügung.

Mindestens zwei Termine zur Vorstellung der Ergebnisse in Präsenz beim Auftraggeber sind einzuplanen.

Die/Der Auftragnehmer/in hat das Gutachten optional, nach Bedarf des Auftraggebers, zu verschiedenen Anlässen (z.B. Ausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen, Diskussion mit anderen Ressorts) vorzustellen und zu erläutern, sowie dem Auftragnehmer hierfür für Rücksprachen zur Verfügung zu stehen.

Laufzeit bzw. Dauer

12

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

12

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. ein Jahr alt)

Vorzulegende Nachweise:
Handelsregisterauszug; Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. ein Jahr alt); Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Vorlage einer Bankerklärung zum Nachweis der Bonität der/des Bieters/in (max. 1 Jahr alt)

Vorzulegende Nachweise:
Bonitätsnachweis; Bankerklärung zum Nachweis der Bonität der/des Bieters/in (max. 1 Jahr alt); Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter muss über fundierte Kenntnisse über Genehmigungsverfah-en für Tagebaue und in den berührten Rechtsgebieten (insbes. Bergrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht und Abfallrecht) sowie Kenntnisse im Bereich der Verwaltungsorganisation (umfasst den Behördenaufbau und den Ablauf von Prozessen) verfügen. Er muss zudem fundierte Kenntnisse in den Fachgebieten Bergbau, Geotechnik und Wasserbau verfügen. Kenntnisse über den Katastrophenschutz mit Bezug zu Gefährdungen durch Überschwemmungen sowie über die Verwertung mineralischer Abfälle in bergbaulichen Betrieben sind wünschenswert. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen ist daher
- mindestens eine Referenz (nicht älter als 3 Jahre), die fundierte Kenntnisse der Genehmigungspraxis für Tagebaue und mehr als einem der genannten Fachbiete belegt,
- mindestens eine Referenz (nicht älter als 3 Jahre), die fundierte Kenntnisse in mehr als einem der berührten Rechtsgebiete belegt.

Anzugeben sind jeweils der Inhalt des Auftrags, der Auftragswert, der Ausführungszeitraum sowie der Empfänger der Dienstleistung unter Angabe einer Ansprechperson.

Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; Der Bieter muss über fundierte Kenntnisse über Genehmigungsverfahren für Tagebaue und in den berührten Rechtsgebieten (insbes. Bergrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht und Abfallrecht) sowie Kenntnis-se im Bereich der Verwaltungsorganisation (umfasst den Behördenaufbau und den Ablauf von Prozessen) verfügen. Er muss zudem fundierte Kenntnisse in den Fachgebieten Bergbau, Geotechnik und Wasserbau verfügen. Kenntnisse über den Katastrophenschutz mit Bezug zu Gefährdungen durch Überschwemmungen sowie über die Verwertung mineralischer Abfälle in bergbaulichen Betrieben sind wünschenswert. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen ist daher

- mindestens eine Referenz (nicht älter als 3 Jahre), die fundierte Kenntnisse der Genehmigungspraxis für Tagebaue und mehr als einem der genannten Fachbiete belegt,

- mindestens eine Referenz (nicht älter als 3 Jahre), die fundierte Kenntnisse in mehr als einem der berührten Rechtsgebiete belegt.

Anzugeben sind jeweils der Inhalt des Auftrags, der Auftragswert, der Ausführungszeitraum sowie der Empfänger der Dienstleistung unter Angabe einer Ansprechperson.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

17.11.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

08.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

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