Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen für den Bereich ...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DE302350913
Zentrale Vergabestelle
+49 211617720
+49 21161772795
zentrale-Vergabestelle@mwike.nrw.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFDYY952FN2

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFDYY952FN2/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen für das Referat 625 "Atomrecht" des Auftraggebers MWIKE. Die Dienstleistungen bestehen aus Beratungsleistungen zu rechtlichen Fragestellungen in den folgenden deutschen Rechtsgebieten:

- Atom- und Strahlenschutzrecht:
Bspw. geht es um die rechtliche Beratung beim Erlass oder bei der Änderung von Anordnungen und deren Durchsetzung in Genehmigungs- oder Aufsichts-verfahren oder um die Prüfung rechtlicher Einzelfragen dazu sowie um Beratung bei der Durchführung atomrechtlicher Genehmigungsverfahren.
- Angrenzende Rechtsgebiete mit Schwerpunkt vor allem auf das Öffentliche Recht, wie unter anderem das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstreckungsrecht sowie das Umweltrecht (z.B. Immissionsschutzrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht, Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht), soweit diese in atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren relevant werden.

Umfang der Leistung
Die zu erbringenden Leistungen umfassen:

a) Bearbeitung von ad hoc Anfragen. Gemeint sind eher einfache schriftlich oder fernmündlich gestellte Anfragen des Auftraggebers, die innerhalb einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten entweder fernmündlich oder im Wege einer einfachen schriftlichen Stellungnahme (z.B. E-Mail, Kurzvermerk) beantwortet werden können.

b) Bearbeitung von komplexen Fragestellungen. Gemeint sind schriftlich gestellte Anfragen des Auftraggebers, die nicht innerhalb einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten beantwortet werden können. Es geht um Fragestellungen, die zwar komplexer sind, aber in der Regel innerhalb einer Bearbeitungszeit von maximal 3 Tagen bearbeitet werden können und die nicht die Aufarbeitung im Rahmen eines Rechtsgutachtens erfordern.

c) Erstellung von jährlich bis zu drei einzelfallbezogenen Rechtsgutachten aus den o.g. Rechtsbereichen (max. 50 Seiten pro Rechtsgutachten). Die Bearbeitungszeit beträgt hierfür 21 Werktage.

Der Leistungszeitraum beginnt am 01. März 2027 und endet zum Ablauf des 28. Februar 2031.

Leistungsabrufe können ausschließlich durch das Referat 625 ("Atomrecht") erfolgen.

Das Vorgehen bei der Erbringung von Rechtsberatungsleistungen für einfache fernmündliche und schriftliche Rückfragen, einfache schriftliche rechtliche Stellungnahmen nach Ziffer II.1. a) der Leistungsbeschreibung (LB) und komplexer Fragestellungen nach Ziffer II.1.b) der LB unterscheidet sich vom Vorgehen beim Abruf von Rechtsgutachten (Ziffer II.1.c) der LB.

Es sind je nach zu erbringender Leistung folgende Schritte maßgeblich:

a) und b) Abruf von einfachen Rechtsberatungsleistungen (ad hoc Anfragen) und komplexen Fragestellungen:

1. Der Auftraggeber übermittelt in der Regel telefonisch oder per Mail einen spezifischen, konkreten Beratungsbedarf an den Auftragnehmer.

2. Bei ad hoc Anfragen erfolgt eine Leistungserbringung innerhalb von 120 Minuten per Mail oder in sehr dringenden Fällen vorab telefonisch. Sofern benötigt wird bei telefonischen Auskünften die jeweilige Auskunft per Mail im Nachgang bestätigt. Bei komplexen Fragestellungen erfolgt eine Leistungserbringung in drei Werktagen.

3. Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber.

4. Die Rechnungslegung hat gegenüber dem Auftraggeber monatlich zu erfolgen. Dabei sind auch die bestätigten Dokumentationen beizufügen.

Die Beurteilung, ob es sich bei der zu erbringenden Leistung um die Bearbeitung einer innerhalb von 120 Minuten zu klärenden ad hoc Anfrage handelt oder ob es sich um eine komplexe Fragestellung handelt, erfolgt durch den Auftragnehmer. Erfordert eine als ad hoc Anfrage gestellte Anfrage nach Auffassung des Auftragnehmers einen höheren Zeitaufwand, stimmt er dies mit dem Auftraggeber vor Bearbeitungsbeginn ab. In diesem Fall gelten die für komplexe Fragestellungen festgelegten Schritte.

c): Abruf von Rechtsgutachten:

1. Der Auftraggeber übermittelt einen spezifischen Leistungsbedarf für bestimmte Rechtsfragen an den Auftragnehmer. Dabei wird dem Auftragnehmer auch mitgeteilt, welche Qualitätserwartungen für das Projektvorhaben zugrunde gelegt werden. Auf dieser Grundlage reicht der Auftragnehmer beim Auftraggeber innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot mit einer Aufwandsschätzung (in Arbeitsstunden) ein. Diese Aufwandsschätzung bildet die Obergrenze der Vergütung.

2. Das eingereichte Angebot wird durch den Auftraggeber geprüft. Geprüft wird, ob der angebotene Leistungsumfang mit dem Leistungsbedarf konvergiert. Nach positiver Prüfung bildet das eingereichte Angebot die Grundlage für den projektspezifischen Abruf der angebotenen Leistung aus der Rahmenvereinbarung.

3. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber in Textform per E-Mail an den Auftragnehmer.

4. Bei der Abnahme der erbrachten Leistung wird geprüft und festgestellt, ob die Qualitätserwartungen den vorab definierten Abnahmekriterien entsprechen. Die Abnahme ist Voraussetzung dafür, dass die abschließende Rechnung für das jeweilige Gutachten gestellt werden kann. Die Rechnungsstellung erfolgt zunächst in Textform per E-Mail, nach Prüfung und Freigabe zusätzlich über das digitale Tool "E-Rechnung" des AG auf der Internetseite "vergabe.nrw.de". Der Gutachtenrechnung sind Nachweise der Stundenaufwände beizufügen.
Für alle Leistungen gilt: Die erbrachten Leistungen oder wesentliche Inhalte dieser Leistungen dürfen nicht - auch nicht in gekürzter oder in anderer Weise geänderter Form - ohne die Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht oder anderweitig vom Auftragnehmer genutzt werden.

Als Vergütungsobergrenze für die Leistungen nach dieser Rahmenvereinbarung ist ein Betrag in Höhe von 800.000 Euro brutto für die Vertragslaufzeit vom 01.03.2027 bis zum 28.02.2031 festgelegt.

Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge.

Haupterfüllungsort

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Der Leistungszeitraum beginnt am 01. März 2027 und endet zum Ablauf des 28. Februar 2031.

Laufzeit bzw. Dauer

01.03.2027
28.02.2031

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.03.2027
28.02.2031

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (max. ein Jahr alt); Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot nachfolgende Referenzen vorzulegen:

a) Zwei Referenzen aus dem Rechtsgebiet des deutschen Atom- und Strahlenschutzrechts, die vertiefte Rechtskenntnisse (z.B. Beratung von Behörden oder Betreibern von kerntechnischen Anlagen) belegen (Abrechnungsvolumen für die Anwaltsleistung von mindestens 20.000 EUR netto pro Referenz). Die Nachweise müssen sich auf außergerichtliche Beratungen oder verwaltungsgerichtliche Verfahren im Rahmen von atomrechtlichen Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren beziehen.

b) Eine Referenz aus dem Rechtsgebiet des deutschen Umweltrechts (z.B. Immissionsschutzrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht, Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht), die vertiefte Rechtskenntnisse (z.B. Beratung von Behörden oder Betreibern von kerntechnischen Anlagen) belegen (Abrechnungsvolumen für die Anwaltsleistung von mindestens 20.000 EUR netto pro Referenz). Der Nachweis muss Bezug zu atom- oder strahlenschutzrechtlichen Sachverhalten haben.

c) Eine Referenz mit Bezug aus dem allgemeinen Verwaltungsvollstreckungsrecht, die vertiefte Rechtskenntnisse (z.B. durch die Beratung von Behörden in diesem Rechtsgebiet) belegt.

Die Referenzen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Referenzen über Leistungen aus separaten Verträgen im Ausführungszeitraum innerhalb der letzten drei Kalenderjahre

- Angaben zum Inhalt der erbrachten Leistung, des Werts, des Ausführungszeitraums sowie des Auftraggebers unter Angabe eines Ansprechpartners.

- Dieselbe Referenz kann für jeweils a), b) und / oder c) gleichzeitig angegeben werden, soweit sie die Anforderungen der Referenzen nach a), b) und / oder c) auch erfüllt.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Anforderungen zur inhaltlichen, qualitativen Bewertung des Angebots; Für die inhaltliche, qualitative Bewertung des Angebotes ist vom Bieter ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, das auf folgende Punkte eingeht:

a. Namentliche Nennung der Projektleitung und deren Vertretung sowie aller Personen des Projektteams, die die Rechtsberatungsleistungen in den unter Ziffer II.1 genannten zwei Rechtsgebieten erbringen sollen.

Vorzulegen sind aussagekräftige Lebensläufe dieser Personen. Aus ihnen müssen die Qualifikationen und Erfahrungen der jeweiligen Personen in den Rechtsgebieten Atom- und Strahlenschutzrecht sowie aus den o.a. an-grenzende Rechtsgebieten hervorgehen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in den Rechtsgebieten des Atom- und Strahlenschutzrechtes vorweisen. Bei den übrigen Personen des Projektteams reicht eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in diesem Rechtsgebiet.

b. Organisation des Projektteams: hierzu gehören insbesondere Aussagen zur Erreichbarkeit der zum Projektteam gehörenden Personen sowie Aussagen zu Vertretungsregelungen bei Abwesenheit und zum Wissenstransfer inner-halb des Teams. Erwartet werden außerdem Aussagen dazu, wie sichergestellt wird, dass die Anfragen zeitnah bzw. innerhalb einer dem jeweiligen Umfang entsprechenden angemessenen Frist bearbeitet werden.; Mit dem Angebot
Anforderungen zur Bewertung des Angebotspreises; a) Fiktiver Gesamtpreis (in Brutto- und Netto) für die feste Vertragslaufzeit von vier Jahren für die unter II.1. dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen.

Dabei ist eine durchschnittliche Stundenzahl von 450 Stunden jährlich zugrunde zu legen.
In den Gesamtkosten müssen sämtliche Fremd- und Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien, Verbrauchs- und Arbeitsmittel) enthalten sein.

Die spätere Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen und abrechenbaren Stunden.

b) Stundensatz
Dem Angebot ist die Angabe der Stundensätze des für den Auftrag eingesetzten Personals - getrennt nach Qualifikationsstufen bzw. Funktion (Projektleitung/Teammitglieder) - beizufügen.; Mit dem Angebot
Ausgefülltes Angebotsschreiben (Formular 324); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Bei Unteraufträgen: ausgefüllte Erklärung Information Unteraufträge (Formular 533a); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Bei Eignungsleihe: ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a) und ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular 534b); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs der Rahmenvereinbarung; Sollte der Vertragsentwurf ausnahmsweise aus berechtigten Gründen nicht akzeptiert werden, können Änderungsvorschläge formuliert werden. Für diese muss eine rechtliche und/oder sachliche Notwendigkeit bestehen, die vom Bieter darzulegen und zu begründen ist. Ein Anspruch auf Umsetzung etwaiger Änderungsvorschläge ist hiermit nicht verbunden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

23.09.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.11.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

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