Auftragsgegenstand ist die Konzipierung und Durchführung des Begutachtungsverfahrens für den Innovationspreis NRW im Zeitraum von 2027 bis 2029 sowie optional auch für die Jahre 2030, 2031 und 2032.
Der Auftragsgegenstand setzt sich aus den nachfolgenden Arbeitspaketen zusammen: Begleitung des Bewerbungsverfahrens, Organisation und Durchführung des Begutachtungs- und Bewertungsverfahrens, Organisation des Juryverfahrens, fachlicher Austausch mit dem Auftraggeber und inhaltliche Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Arbeitspakete orientieren sich dabei an folgendem zeitlichen Ablauf (Meilensteine) eines Preisverleihungsjahres: - Bewerbungsbeginn: Anfang November des Vorjahres - Bewerbungsfrist: März des Preisverleihungsjahres- Jurysitzung: Juni/Juli des Preisverleihungsjahres - Preisverleihung: Ende September/Anfang Oktober
Die genauen Inhalte der Arbeitspakete sowie die sonstigen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Eine optionale Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um drei Mal ein Jahr für den Innovationspreis in den Jahren 2030, 2031 und 2032 ist, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, möglich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende anzuzeigen, ob von der Option Gebrauch gemacht wird.
Zu Beginn des Prozesses erfolgt zunächst ein 3-stündiger Auftakt-Workshop mit dem Auftraggeber in dessen Räumlichkeiten in Düsseldorf.
Bewertet wird das vorgelegte Grobkonzept hinsichtlich inhaltlicher Qualität und Voll-ständigkeit. Die Nachvollziehbarkeit des vorgeschlagenen Vorgehens sowie die Vollständigkeit und Angemessenheit des detaillierten Zeitplans für die Durchführung einer Wettbewerbsrunde fließt ebenfalls in die Bewertung mit ein.Es wird außerdem bewertet, inwiefern das Konzept zur Einbindung von Fachexperten eine qualitativ hochwertige Begutachtung sowie die angemessene Berücksichtigung unterschiedlicher Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsfelder im Rahmen der Vergabe des Innovationspreises erwarten lässt.Bewertet wird darüber hinaus, ob das vorgesehene Konzept eine effektive Projektsteuerung sowie eine hohe Qualitätssicherung erwarten lässt.
Bewertet wird unter anderem, ob und inwieweit die Qualifikation und die Erfahrung der Projektleitung, der stellvertretenden Projektleitung sowie des zum Projektteam gehörenden Personals jeweils zur Umsetzung der Aufgabe passen und die in 4.2.2 formulierten Erwartungen erfüllen.
Bewertet wird auch, ob das Projektteam eine für die Durchführung des Auftrags angemessene Größe hat und ob und inwieweit die Organisation des Projektteams, d. h. der konkret geplante Einsatz des Personals im Hinblick auf die Art der Aufgabe als auch den zeitlichen Einsatz, überzeugend ist.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Brutto-Gesamtkosten für die zu erbringenden Leistungen für die feste Vertragslaufzeit einschließlich sämtlicher Fremd- und Nebenkosten. Das Kriterium "Brutto-Gesamtkosten" wird nach einer Verhältnisgewichtung in die Gesamtbewertung eingehen, wobei das preisgünstigste Angebot in der Punkteskala zwischen 1 und 5 Punkte mit der Höchstpunktzahl 5 bewertet wird.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.