Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) sind folgende Kenntnisse / Erfahrungen des Bieters/der Bieter-gemeinschaft durch Referenzen zu belegen. Es können auch mehrere Anforderungen durch eine Referenz nachgewiesen werden.
Es ist kenntlich zu machen, welche der nachfolgenden Anforderungen (1.-14.) durch die jeweilige Referenz nachgewiesen werden soll:
1. Umfassende Kenntnisse zur Beurteilung der Angemessenheit des Ansatzes und der Bewertung von langfristigen (bergbaubedingten) Rückstellungen und deren verständliche Darstellung aus betriebswirtschaftlicher und bilanzrechtlicher Sicht.
2. Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Lösungen zur langfristigen Sicherung und Finanzierung von Risiken, die sich aus Beendigung des Braunkohleabbaus im rheinischen Revier ergeben könnten.
3. Erfahrungen im Hinblick auf die Entwicklung von alternativen Lösungsansätzen zur Sicherung und Finanzierung von Folgekosten einschließlich ihrer Abbildung in entsprechenden Finanzmodellen.
4. Kenntnisse über das bergrechtliche Betriebsplanverfahren.
5. Kenntnisse über den Bergbau, die regionale Geologie, Hydrogeologie und Geochemie im Bereich des Braunkohlenbergbaus insbesondere in Nordrhein-Westfalen.
6. Sachverstand und Erfahrung bei der Bearbeitung bergbaulicher Fachplanung insbesondere von Gewinnungs- und Verkippungsprozessen.
7. Erfahrung zur Bewertung von Großtagebauprojekten und der speziell im Rheinischen Revier eingesetzten Großgeräte.
8. Sachverstand und Erfahrungen zur Auswertung des markscheiderischen Risswerks des Braunkohlenbergbaus.
9. und Erfahrung zur Bilanzierung von Massenströmen innerhalb von Großtagebauen. Ein eigenes 3-D-Modell ist nicht Voraussetzung zur Auftragsbearbeitung, aber empfehlenswert.
10. Sachverstand und Erfahrung zur Bewertung von gebirgsmechanischen, hydraulischen und hydrochemischen Verhältnissen im Braunkohlenbergbau und entsprechender Vorgänge bei der Absenkung des Grundwasserspiegels sowie dem Wiederauffüllen des Grundwasserleiters.
11. Sehr gute regionale Kenntnisse der hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Rheinischen Revier.
12. Verständnis und Erfahrung der fachlichen Wirkungszusammenhänge zwischen Wasserbedarf zur Stützung der Feuchtgebiete, Restseebefüllung, nachlassenden Sümpfungen, Rhein- und Rurwasserüberleitung, Abstrom von Kippenwässern und Langzeitsicherung der Trinkwasserversorgung in Qualität und Quantität und deren Auswirkungen auf die Folgekosten.
13. Erfahrung mit komplexem Umweltmonitorings.
14. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Ermittlung und der Bewertung von Vorhaben, deren Durchführung langfristige Folgekosten verursachen (z. B. Tagebaue mit großräumiger Grundwasserabsenkung).
Die fachliche Eignung ist durch entsprechende Referenzen unter Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie der jeweiligen öffentlichen und privaten Auftraggeber nachzuweisen. Die jeweiligen Projekte müssen im Jahr 2015 oder später abgeschlossen worden sein.