Das Nachprüfungsmodul (NPM) wird am 14.05. ab ca. 07:00 bis ca. 18:00 Uhr wegen Umzugs von Vergabe.NRW auf einen neuen Server nicht zur Verfügung stehen.
Finanzwirtschaftliche Überprüfung zu Tagebaufolgekosten
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.06.2025
11.06.2025 10:00 Uhr
11.06.2025 10:10 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
05111-95003-27
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
zentrale-Vergabestelle@mwike.nrw.de
+49 211617720
+49 21161772795

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79311410-4
71300000-1
71300000-1
71319000-7
79200000-6
90711400-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Finanzwirtschaftliche Überprüfungen der Rückstellungsbildung der RWE Power AG für den Braunkohlenbergbau in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 31.12.2024 auf der Grundlage der dafür durchgeführten Untersuchungen (externe Prüfgutachten der RWE Power AG) für eine Bewertung der Tagebaufolgekosten inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftragsgegenstand ist die finanzwirtschaftliche Bewertung, ob das Unternehmen RWE als Bergbautreiberin für die Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung ihrer Braunkohlentagebaue ausreichend finanzielle Vorsorge getroffen hat. Zu prüfen ist dabei auch, ob RWE dabei alle sie treffenden Verpflichtungen berücksichtigt hat, damit die Tagebaufolgekosten inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements vollständig vom Unternehmen getragen werden. Die detaillierten und gutachtlich bewerteten Daten und Informationen des Unternehmens zu bestehenden Ver-pflichtungen und zu deren finanzieller Absicherung (Stichtag 31.12.2024) sind zu analysieren und auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen.

In diesem Kontext ist auch zu untersuchen und darzustellen, ob mit dem vorgezogenen Ende der Braunkohleförderung im Rheinischen Revier Ewigkeitskosten für künftige Generationen in sachlicher und finanzieller Hinsicht entstehen könnten.

Wichtig ist, dass der finanzwirtschaftlichen Analyse eine bergtechnische Beschreibung des Rheinischen Braunkohlereviers mit den übergeordneten Maßnahmen der Gewinnung und Wiedernutzbarmachung einschl. der Maßnahmen zum Grundwassermanagement voranzustellen ist, um die Ausgangslage klar herauszuarbeiten. Dies betrifft auch die Überprüfungen der Rückstellungsbildung "Bergbauliche Maßnahmen" und "Wasserwirtschaftliche Maßnahmen" der RWE sowie die "Kaufmännischen Darlegungen zur Vollständigkeit und Angemessenheit der bilanzierten bergbaubedingten Rückstellungen zum 31. Dezember 2024" der RWE.

Auf der Grundlage der finanzwirtschaftlichen Analyse ist eine zusammenfassende Aufstellung über die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung einschließlich der Maßnahmen zum Grundwassermanagement und deren Absicherung (Bildung und Ausgabe von Rückstellungen) zu erstellen und zu erläutern. Sie ist aufzuschlüsseln auf einer in 5-Jahres-Schritte eingeteilten Skala.

Es muss schlussendlich beurteilt und detailliert dargestellt werden wie sich die Rückstellungsbedarfe entwickeln, ob die Rückstellungen bis zum Ende ausreichen und ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen über die bisherigen Maßnahmen hinaus zur Sicherstellung einer vollständigen Kostentragung durch das verantwortliche Bergbauunternehmen getroffen werden sollten. Erwartet wird außerdem eine Aussage dazu, ob für den Sicherungszweck auf der Zeitachse geeignetere Sicherungsinstrumente, z. B. auch eine Stiftung oder Gesellschaft für die Bewältigung der Folgelasten des Braukohlenbergbaus, empfohlen oder für notwendig angesehen werden.

Nähere Informationen zu Inhalten und Rahmenbedingungen des ausgeschriebenen Auftrags sind der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die nachfolgenden optionalen Leistungen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber beauftragt und nach Aufwand auf Basis der im Angebot aufgeführten Stundensätze abgerechnet (vgl. Abschnitt III.5. der Leistungsbeschreibung):

5.1. Fachliche Begleitung des Auftraggebers
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit der fachlichen Begleitung zur Vorstellung der Ergebnisse und zur Beantwortung diesbezüglicher fachlicher Nachfragen in weiteren, noch zu benennenden Terminen für jeweils ca. einen halben Tag zu beauftragen. Die Begleitung hat durch die Projektleitung oder deren Stellvertretung zu erfolgen.

5.2. Begleitender Arbeitskreis
Der Auftraggeber behält sich vor, parallel zur Auftragsausführung einen Facharbeitskreis einzurichten. Hieran sollen auf Einladung des Auftraggebers Vertreterinnen oder Vertreter verschiedener behördlicher oder verbandlich organisierter Institutionen teilnehmen. Die Teilnahme des Auftragnehmers (Projektleitung oder Stellvertretung) an bis zu vier Sitzungen des begleitenden Arbeitskreises zur Vorstellung des Untersuchungskonzeptes, zur Vorstellung des Sachstandes der Bearbeitung sowie die Darstellung der Ergebnisse im Rahmen eines Zwischenberichtes und eines Abschluss-Fachgespräches kann optional beauftragt werden.
Die Sitzungen finden in Düsseldorf statt. Dazu ist jeweils eine Powerpoint-Präsentation zu erstellen und dem Auftraggeber auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen. Es ist von einer durchschnittlichen Sitzungsdauer von 3 bis 4 Stunden auszugehen.

5.3 Präsentation in weiteren Gremien
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer zu beauftragen, die Ergebnisse in weiteren Fachausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen oder zu weiteren Gelegenheiten zu präsentieren. Es ist von jeweils je zwei Stunden Sitzungsdauer auszugehen. Die Präsentation soll durch die Projektleitung oder eine geeignete Stellvertretung erfolgen.
Die jeweilige Präsentation in den Gremien ist dem Auftraggeber mit einem Vorlauf von 7 Arbeitstagen vor den Terminen zu übergeben, soweit die entsprechende Terminanforderung eine rechtzeitige Erarbeitung der Präsentation ermöglicht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFYTBXQLYWR

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber, MWIKE NRW, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

79
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Im Fall fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese mit einer Frist zur Vorlage innerhalb von 48 Stunden nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern 6. und 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 4. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 2 und 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 4 und 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Menschenhandel siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffern 8. und 9. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 6. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 4 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 4 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) ist der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz bezüglich der Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Sofern diese Angaben nicht vorgelegt werden, hat der Bieter die Gründe anzugeben.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Einzureichende Unterlagen:
- Berufs- oder Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) ist ein Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument, nicht älter als 1 Jahr, vorzulegen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) sind folgende Kenntnisse / Erfahrungen des Bieters/der Bieter-gemeinschaft durch Referenzen zu belegen. Es können auch mehrere Anforderungen durch eine Referenz nachgewiesen werden.

Es ist kenntlich zu machen, welche der nachfolgenden Anforderungen (1.-14.) durch die jeweilige Referenz nachgewiesen werden soll:

1. Umfassende Kenntnisse zur Beurteilung der Angemessenheit des Ansatzes und der Bewertung von langfristigen (bergbaubedingten) Rückstellungen und deren verständliche Darstellung aus betriebswirtschaftlicher und bilanzrechtlicher Sicht.

2. Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Lösungen zur langfristigen Sicherung und Finanzierung von Risiken, die sich aus Beendigung des Braunkohleabbaus im rheinischen Revier ergeben könnten.

3. Erfahrungen im Hinblick auf die Entwicklung von alternativen Lösungsansätzen zur Sicherung und Finanzierung von Folgekosten einschließlich ihrer Abbildung in entsprechenden Finanzmodellen.

4. Kenntnisse über das bergrechtliche Betriebsplanverfahren.

5. Kenntnisse über den Bergbau, die regionale Geologie, Hydrogeologie und Geochemie im Bereich des Braunkohlenbergbaus insbesondere in Nordrhein-Westfalen.

6. Sachverstand und Erfahrung bei der Bearbeitung bergbaulicher Fachplanung insbesondere von Gewinnungs- und Verkippungsprozessen.

7. Erfahrung zur Bewertung von Großtagebauprojekten und der speziell im Rheinischen Revier eingesetzten Großgeräte.

8. Sachverstand und Erfahrungen zur Auswertung des markscheiderischen Risswerks des Braunkohlenbergbaus.

9. und Erfahrung zur Bilanzierung von Massenströmen innerhalb von Großtagebauen. Ein eigenes 3-D-Modell ist nicht Voraussetzung zur Auftragsbearbeitung, aber empfehlenswert.

10. Sachverstand und Erfahrung zur Bewertung von gebirgsmechanischen, hydraulischen und hydrochemischen Verhältnissen im Braunkohlenbergbau und entsprechender Vorgänge bei der Absenkung des Grundwasserspiegels sowie dem Wiederauffüllen des Grundwasserleiters.

11. Sehr gute regionale Kenntnisse der hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Rheinischen Revier.

12. Verständnis und Erfahrung der fachlichen Wirkungszusammenhänge zwischen Wasserbedarf zur Stützung der Feuchtgebiete, Restseebefüllung, nachlassenden Sümpfungen, Rhein- und Rurwasserüberleitung, Abstrom von Kippenwässern und Langzeitsicherung der Trinkwasserversorgung in Qualität und Quantität und deren Auswirkungen auf die Folgekosten.

13. Erfahrung mit komplexem Umweltmonitorings.

14. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Ermittlung und der Bewertung von Vorhaben, deren Durchführung langfristige Folgekosten verursachen (z. B. Tagebaue mit großräumiger Grundwasserabsenkung).

Die fachliche Eignung ist durch entsprechende Referenzen unter Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie der jeweiligen öffentlichen und privaten Auftraggeber nachzuweisen. Die jeweiligen Projekte müssen im Jahr 2015 oder später abgeschlossen worden sein.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
Erklärung zur unabhängigen Aufgabenwahrnehmung und zum Ausschluss der Vertretung widerstreitender Interessen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für eine unabhängige Aufgabenwahrnehmung müssen der Bieter und die im Zusammenhang mit dem Projekt eingesetzten Personen Gewähr für eine unparteiische Durchführung gewährleisten. Der Bieter, die in einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer einbezogenen Unternehmen sowie die im Projekt einzusetzenden Personen dürfen in den letzten 5 Jahren in keinem Auftrags- oder Beschäftigungsverhältnis zur RWE Power AG sowie zur RWE AG gestanden haben.
Der Bieter, die Bietergemeinschaft und die als Nachunternehmer einbezogenen Unternehmen haben diesbezüglich eine Erklärung abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung