Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
a) Mindestens eine Referenz über die Durchführung vergleichbarer Projektträgertätigkeiten für einen Zuwendungsgeber auf Landes- oder Bundesebene. Als vergleichbar wird eine Tätigkeit von ähnlichem Volumen, ähnlicher Anzahl der Zuwendungsempfänger und Antragsberatungen angesehen.
b) Mindestens eine Referenz über ein digital abgewickeltes Förderprogramm für einen Zuwendungsgeber auf Landes- oder Bundesebene.
c) Mindestens eine Referenz über ein bereits durchgeführtes Förderprojekt, in welchem beihilferechtliche Rahmenbedingungen (AGVO/de-minimis) ausgearbeitet wurden.
Das Vorliegen der entsprechenden Erfahrungen ist durch geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren unter Angabe des Auftraggebers (einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer), der Auftragsinhalte, der Größenordnung des Projektvolumens und der Leistungszeit zu belegen.
Es ist ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen, aber schon zu einem maßgeblichen Teil erbracht worden sind; in diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen darzustellen.
Es ist außerdem möglich, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzanforderungen) vorzulegen.