Gegenstand dieses Vergabeverfahrnes ist die Beauftragung eines Projektträgers für die administrative Umsetzung der Förderinstrumente des NRW-Plans im Zuständigkeitsbereich des MKW. Der zukünftige Auftragnehmer muss hierbei seine Unterstützung während der Vertragslaufzeit durch seine fachliche und organisatorische Beratung und Unterstützung des Auftraggebers sicherstellen.
1. Vorbereitung: Mitwirkung bei der Erstellung von Förderrichtlinien, soweit erforderlich, sowie von Förderbedingungen, Förderbekanntmachungen u.ä. und Information und Beratung der Bewerberinnen und Bewerber bei Nachfragen zu dem Verfahren und Bedingungen.2. Antragstellung, -prüfung und administrative Abwicklung (Projektträger).3. Baufachlichadministrative Aufgaben.4. Mitwirkung/Unterstützung bei der Berichterstattung an den Bund gemäß § 6 Abs. 2, § 9 LuKIFG i.V.m. § 6 Abs. 2 Verwaltungsvereinbarung LuKIFG.5. Fachliche Unterstützung der Projekte.6. Unterstützung bei der Stichprobenprüfung durch das Land bzw. durch eine von dieser beauftragten Einrichtung gemäß § 6 Abs. 2, § 9 Lu-KIFG i.V.m. § 6 Abs. 1 Verwaltungsvereinbarung LuKIFG.
Im Hinblick auf die Einzelheiten der Leistungen, die von dem Projektträger erbracht werden sollen, und den geplanten Fördermaßnahmen wird auf die anliegende Leistungsbeschreibung Bezug genommen.
Der Auftraggeber behält sich die Optionen vor, den Vertrag jeweils um zwei Jahre vom 01.01.2031 bis zum 31.12.2032 sowie vom 01.01.2033 bis zum 31.12.2034 zu verlängern
aa)Der Bieter stellt im ersten Teil des Ausführungskonzepts grob konzeptionell dar, auf welche Weise er beabsichtigt, die Leistungen zu erbringen (Darle-gung der Vorgehensweise, des grob vorgesehenen Personaleinsatzes unter Angabe des grob kalkulierten Aufwandes für Projektleitung und Projektmitar-beit sowie unter den Aspekten Praxistauglichkeit, Serviceorientierung ge-genüber den Bewerbern und der Effizienz der Prozesse für die Vertrags-grundlaufzeit vom 18.08.2026 bis zum 31.12.2030). Weiterhin beschreibt er - sofern zutreffend - welche Nachunternehmer er im Rahmen dieses Auftrags ggf. einsetzt und wie die Zusammenarbeit mit diesen gestaltet wird. Das im Ausführungskonzept darzustellende, geplante Vorgehen sollte sich an dem Abschnitt A. III. "Zielsetzungen, Leistungs- und Aufgabenbeschrei-bung" orientieren. Dabei sind auch die baufachlich-administrativen Aufgaben (Abschnitt A. III. Maßnahmenbereiche 1, 2 und 3 - jeweils Ziffer 3.) in ei-ner gesonderten Darstellung zu berücksichtigen.Der Bieter sollte in diesem Teil des Ausführungskonzepts auch darauf ein-gehen, wie sichergestellt werden soll, dass die Betreuung der Förderinstru-mente zum Ende der Vertragslaufzeit ggf. an einen anderen hierzu beauftragten Dritten übergeben werden kann.
bb)Der Bieter stellt im zweiten Teil des Ausführungskonzepts Profile der in den wesentlichen vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Nachweis ihrer Eignung bezogen auf die fachlichen Herausforderungen des Auftrags zur Verfügung. Gefordert wird eine kurze Darstellung ihrer einschlägi-gen Erfahrungen und Qualifikationen, ihrer Zuordnung zu den jeweiligen Aufgabenfeldern, der groben Größe der jeweiligen Teams und ihrer Verfüg-barkeit.
Die drei geeigneten und besten Bieter (gemessen an den unter Ziffer VI. 1. a) genannten Zuschlagskriterien) müssen in einem Präsentationstermin im MKW voraussichtlich in der 30. oder 31. Kalenderwoche (Datum wird noch festgelegt, Uhrzeit und Raum werden noch mitgeteilt) mit einem Kernteam (drei bis fünf Personen) sich und ihr Vorgehen auf Basis ihres eingereichten Ausführungskonzeptes (vgl. oben a) ) persönlich präsentieren (voraussichtliche Dauer des Termins insgesamt etwa 1 bis 1,5 Stunden; davon hat der Bieter ca. 30 bis 40 Minuten Zeit zur eigenen Präsentation seines Angebots und in den weiteren ca. 30 bis 50 Minuten können sich Fragen des Auftraggebers anschließen).
Der wertungsrelevante Preis ist der durchschnittliche Tagessatz. Die Berechnung der Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der Punkte multipliziert mit der Gewichtung 30 % für das Kriterium "Preis".
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Amedick, Referat Z.24, 40190 Düsseldorf, E-Mail: vergabestelle@mkw.nrw.de
II. Informationen und Kommunikation:
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum: 24.06.2026. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 01.07.2026 zur Kenntnis gegeben.Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 07.07.2026 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Alle Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 10.07.2026 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.