Betrieb der landeseigenen Röntgenanlage inkl. Software zum TBC-Ausschluss bei Asylsuchenden gemäß § 62 AsylG in der Erstaufnahmeeinrichtung in Essen.
In der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Essen ist der Betrieb einer vom Auftraggeber gestellten, fest installierten Röntgeneinrichtung ´SIEMENS Multix Select DR/ AXD 1872´ unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorschriften der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung, sowie die zugehörige IT syngo.plaza Workstation/ BND 1508, zwecks Ausschlusses von infektiöser Tuberkulose(TBC) von neu ankommenden Flüchtlingen zu erbringen.
Bei der EAE Essen handelt es sich um eine Einrichtung des Landes NRW, zu deren Hauptaufgaben die erste medizinische Untersuchung (gemäß § 62 AsylG) sowie die Registrierung der ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchenden gehört. Nach erfolgter Untersuchung und Registrierung können die Bewohnerinnen und Bewohner in weiteren Unterbringungseinrichtungen des Landes untergebracht werden.Der Auftragnehmer betreibt die landeseigene Röntgenanlage inkl. Software zwecks Durchführung des TBC-Ausschlusses sämtlicher in der EAE Essen ankommender Flüchtlinge und Asylsuchenden.Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr durch einseitige Erklärung des Auftraggebers mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende
EAE Essen
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zum 18.11.2026 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Sofern sich der Auftraggeber für eine Nachforderung entscheidet, wird er eine angemessene Nachforderungsfrist setzen.
Angabe der eingesetzten Beschäftigten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Angebotsfrist sowie in den letzten drei Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) eingesetzten Beschäftigten für Röntgendienstleistungen in Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge oder in anderen, z.B. medizinischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäusern, etc.) aufgegliedert nach Berufsgruppen und unter Berücksichtigung des § 145 Abs. 2 Nr. 1-6 StrlSchV (Ärztin/Arzt oder Radiologin/Radiologe mit Fachkunde im Strahlenschutz mit lückenloser Aktualisierung, Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in, Arzthelfer/in mit Kenntnissen im Strahlenschutz mit lückenloser Aktualisierung zur Bedienung der Anlage und zur Durchführung der Aufnahmen und Dokumentation.) (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit August 2023) über die Erbringung von vergleichbaren Röntgendienstleistungen in o.g. Einrichtungen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Röntgendienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Röntgendienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten organisiert(e) und erbringt / erbrachte.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten zwei Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten zwei Referenzprojekte verfügen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Nachweise vorzulegen:
(1) Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)- dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könnten,- dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.(2) Eigenerklärung Sanktionspaket 5_EU (Formular 523 EU)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Nachweise vorzulegen:
(1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz, aufgeteilt jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);(2) Nachweis der Versicherung/des Versicherungsmaklers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Alternativ kann die Bestätigung eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in geeigneter Höhe abgeschlossen wird (Kopie jeweils ausreichend).
Personenschäden: 5,0 Mio. EuroSachschäden: 2,5 Mio. EuroVermögensschäden: 1,0 Mio. EuroSchäden gemäß BDSG: 0,25 Mio. Euro
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit August 2023) über die Erbringung von vergleichbaren Röntgendienstleistungen in o.g. Einrichtungen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Röntgendienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Röntgendienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten organisiert(e) und erbringt / erbrachte.
Für die Ausführung des Auftrags gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).