Verfahrensangaben

Reinigungsdienstleistungen in der Zentralen Unterbringungseinrichtung Krefeld

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.09.2026
05.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bezirksregierung Düsseldorf
051110300459
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Zentrale Vergabestelle
zentrale.vergabestelle@brd.nrw.de
+49 2114751457
+49 2114752971

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90910000-9
90911000-6
90911100-7
90911200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Reinigungsdienstleistung in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen.

Nähere Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der in dem Vergabeverfahren gesuchte Dienstleister stellt die gesamte Unterhaltsreinigung in der ZUE Krefeld sicher.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Möglichkeit der Verlängerung (3 x jeweils um 1 Jahr)

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stockweg 10
47804
Krefeld
Deutschland
DEA14

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYRDYYRQ5YNW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.

2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.

4. Ortstermine:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens finden verpflichtende Ortstermine am 31.08.2026 bzw. am 01.09.2026 statt.
Die Teilnahme an einem Ortstermin ist zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots.

Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung über die Vergabeplattform möglich.
Die Anmeldung hat bis spätestens 24.08.2026, 10:00 Uhr zu erfolgen. Dabei sind die Namen der teilnehmenden Vertreter anzugeben.
Die exakte Uhrzeit und der Treffpunkt werden den angemeldeten Bietern rechtzeitig über die Vergabeplattform mitgeteilt.

Nach Teilnahme am Ortstermin wird eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt, die dem Angebot beizufügen ist.

5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zum 21.09.2026 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

56
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Sofern sich der Auftraggeber für eine Nachforderung entscheidet, wird er eine angemessene Nachforderungsfrist setzen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Quelle der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

DIN EN ISO 9001 Qualitätszertifikat (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001.

Geforderte Mindeststandards:
Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (Mindestanforderung).

Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft muss für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden. Sofern der Einsatz eines Nachunternehmens geplant ist, muss auch das Nachunternehmen ein entsprechendes Zertifikat vorgelegen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt einzureichen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Befähigung zur Berufsausübung - Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter / Bietergemeinschaft / Nachunternehmen ergeben sich aus der europaweiten Bekanntmachung.

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Nachweise vorzulegen:

a. Eigenerklärung Ausschlussgründe:
- dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könnten
- sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck 2)

b. Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (Vordruck 1);

c. Eigenerklärung EU-Sanktionen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 - (Vordruck 8);

Die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.

Siehe ferner die Ausführungen der Bekanntmachung.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Befähigung zur Berufsausübung - (2) Die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

Mindestanforderung:
Bei dem Betrieb muss es sich um einen qualifizierten Fachbetrieb des Gebäudereiniger-Handwerks handeln, der in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen ist.

Siehe ferner die Ausführungen der Bekanntmachung.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Mit Abgabe des Angebotes sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:

(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (in Euro) sowie den Umsatz (in Euro) zu mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025).

Als vergleichbar angesehen werden Reinigungsdienstleistungen in Einrichtungen, die der Unterbringung von Menschen dienen (Vordruck 3).

Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.

Mindestanforderung:
zu (1) Der Bieter / die Bietergemeinschaft insgesamt muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) einen Nettojahresgesamtumsatz von 400.000 EUR erzielt haben (Mindestanforderung).
Die Erklärung hat unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblatts zu erfolgen.

Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit Abgabe des Angebotes sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen

(2) Haftpflichtversicherungen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Sicherung möglicher Ersatzansprüche aus diesem Vertrag für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten:

Personenschäden: 5,0 Mio. Euro
Sachschäden: 2,5 Mio. Euro
Verlust von Schlüsseln: 0,5 Mio. Euro
Vermögensschäden: 1,0 Mio. Euro
Schäden gemäß BDSG: 0,25 Mio. Euro

Die Versicherungssummen müssen zumindest zweifach maximiert p.a. vorgehalten werden. Der Nachweis der o. g. Versicherungssummen erfolgt mittels Eigenerklärung (Vordruck 4) bei Angebotsabgabe.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mit Abgabe des Angebotes sind vom Bieter oder vom Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:

(1) Benennung von zwei Referenzen (Vordruck 5) aus den letzten drei Jahren (ab August 2023 mindestens sechs Monate), die Reinigungsdienstleistungen in Wohn- oder Unterbringungseinrichtungen zum Gegenstand hatten, insbesondere mit den folgenden Angaben:

a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort Einrichtung
b) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
c) Zeitraum der Leistungserbringung
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu:
- Bewohnerzahl,
- Größe der zu reinigenden Fläche
- Art der Einrichtung (z.B. EAE / ZUE / NU), kommunale Unterkunft für Flüchtlinge, Studierendenwohnheim, Justizvollzugsanstalt, Krankenhaus, Pflege-/Altenheim),
- erbrachte Leistungen (z. B. Reinigung von Wohn- und Arbeitsräumen), zur Komplexität des Objektes (z. B. Gebäudestruktur, ein oder mehrere Gebäude, Container, Art der vorhandenen zu reinigenden Flächen) und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen (Leistungsbeschreibung),
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde

Geforderte Mindeststandards:

zu (1) Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren über die Erbringung von vergleichbaren Dienstleistungen in Einrichtungen, die der Unterbringung von Menschen dienen, verfügen. Dabei muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten hauptverantwortlicher Leistungserbringung vollständig innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung liegen, also ab August 2023.
Der Leistungszeitraum darf vor August 2023 begonnen worden sein, sofern ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten ab August 2023 verbleibt. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Dienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort haupt-verantwortlich die Dienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Angebotsfrist) organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Dienstleisters).

Dabei gilt die Leistung als vergleichbar, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

- Regelbelegung der Einrichtung von mindestens 300 Personen
- Jährliche Reinigung einer Reinigungsfläche von mindestens 4.000 Quadratmetern
- Leistungserbringung an 365 Tagen im Jahr
- Leistungserbringung, während die Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung lebten bzw. untergebracht waren (Reinigung im laufenden Betrieb)
- Reinigung sowohl in Wohnraum, als auch in Gemeinschaftsbereichen auf die zumindest die Gesamtheit der Bewohner unkontrollierten Zugriff hat (beides innerhalb derselben Referenz)
- mehrfach tägliche Reinigung von Sanitärbereichen (Duschen und WCs)

Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügt.

Es ist nicht möglich, die Kapazitäten mehrerer kleinerer Referenzobjekte zu addieren, um die geforderte Belegungszahl von 300 Personen oder die geforderte Reinigungsfläche von mind. 4.000 qm nachzuweisen. Die geforderte Belegungszahl und die geforderte Quadratmeterzahl sind jeweils pro Referenz nachzuweisen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insb. aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW und den allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen für das Gebäudereinigungshandwerk.

Siehe dazu auch die Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung