Gegenstand der Vergabe ist die Vollstromversorgung der NU Krefeld-Forstwald vom 01.06.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.05.2028, 24:00 Uhr.
Nähere Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung umfasst die Vollstromversorgung der NU Krefeld-Forstwald vom 01.06.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.05.2028, 24:00 Uhr.
Diese besteht aus:
- Strombeschaffung: Einkauf der erforderlichen Stromprodukte am Markt (börslich oder außerbörslich)- Dienstleistungen: Bilanzkreisführung, Datenmanagement, Abrechnung (inkl. Netzentgelte und staatliche Preisbestandteile), Berichtswesen sowie Kosten für Ausgleichsenergie und Profilanpassungen- Beschaffung von Ökostromzertifikaten gem. Leistungsbeschreibung
Optionale Verlängerung des Vertrags: 01.06.2028 00:00 Uhr bis 31.05.2029 24:00 Uhr.
Preis
Im Rahmen der Ausschreibung "V006/26: Stromliefervertrag für die NU Krefeld-Forstwald" sind keine wertungsfähigen Angebote eingegangen.
Obwohl sich 7 Unternehmen die Ausschreibung angeschaut und auch 4 andere Unternehmen zur Ausschreibung eingeladen wurden, ist nur ein Angebot eingegangen, das spricht für ein eher geringes Interesse des Marktes an der Ausschreibung und dem Auftrag.Aus diesem Grund werden der aktuelle Bieter sowie der einzige interessierte Bieter des ursprünglichen Verfahrens zur erneuten Angebotsabgabe aufgefordert.Die Eignungserfordernisse wurden in Absprache mit der Bedarfsstelle insoweit gesenkt, als dass auch der ausgeschlossene Bieter nun alle Eignungserfordernisse erfüllt.
Zudem ist durch die notwendige und nicht vorhersehbare Aufhebung sowie die durchgehende Sicherstellung einer Versorgung mit Strom in einer Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete eine Dringlichkeit i. S. d § 14 IV Nr. 3 VgV entstanden. Aus diesem Grund werden verkürzte Fristen für das Verfahren angenommen.
In einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert(§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).Es liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die der öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die er nicht zu verantworten hat, die es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschriebenen sind (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV).
Der Auftragnehmer beschafft Ökostromzertifikate (HKN) für 40% der Gesamtstrommenge. - Herkunftsnachweise des Ökostroms erfolgen gem. § 79 EEG und EU-Richtlinie 2009/28/EG, Doppelvermarktung oder Doppelzählung sind nicht zulässig.
Ausgeschlossen sind:- HKN mit Förderstatus "Förderung unbekannt" oder "förderungsbedingt"- Strommengen aus Anlagen, die zu erhöhten CO2-Emissionen oder radioaktiven Abfällen führen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zum 30.04.2026 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.