Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
Mindestens zwei Referenzen (3. Erklärungsmuster für das Angebot: Vordruck 4) aus den letzten drei Jahren (seit März 2023) über die Erbringung von Dienstleistungen zur Verpflegung in Einrichtungen mit einer Kapazität von mindestens 350 Plätzen. Die Kapazitätsgröße der Referenzeinrichtungen wird als vergleichbar in Bezug auf die Kapazitätsgröße der NU angesehen. Die Referenzen sollen insbesondere nachfolgende Angaben aufweisen.
(1) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Referenz
(2) Angabe des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
(3) Zeitraum der Leistungserbringung (Grundlaufzeit, ggf. Verlängerungen), Auftragswert
(4) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu
- Art der Einrichtung
- Erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen,
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde
Mindestanforderungen:
Alle Bieter müssen mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren über die Erbringung von vergleichbaren Dienstleistungen einreichen. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die geforderte Leistung seit / für mindestens 12 Monaten organisiert(e) und erbringt / erbrachte.
Die erbrachten Leistungen müssen in Form von Warmspeisenversorgung (Mittagessen oder warmes Abendessen im Großgebinde; keine Einzelportionierung) erbracht worden sein. Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von 350 Personen werden als vergleichbar zu der hier ausgeschriebenen Einrichtung angesehen. Hierbei kann die vorzulegende Referenz aus einer anderen vergleichbaren Unterkunft (z.B. Seniorenheim, Krankenhaus, etc.) resultieren.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten zwei Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten zwei Referenzprojekte verfügen.
Es ist nicht möglich, die Kapazitäten mehrerer kleinerer Referenzobjekte zu addieren, um die geforderte Belegungszahl von 350 Personen nachzuweisen. Die geforderte Belegungszahl ist jeweils nachzuweisen.