Im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) leisten die rund 1.924 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sieben Abteilungen kompetente Arbeit in verschiedensten Aufgabenfeldern - für die Bürger des Landes in Nordrhein-Westfalen.
822 Personen sind Regierungsbeschäftigte. Die Personen arbeiten überwiegend am Standort in Düsseldorf.
Das LKA NRW wendet im vollen Umfang den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und die diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge für den Bereich des Landes an.
Gesucht wird eine Rechtsberatung im Bereich Arbeits- und Tarifrecht.
Die rechtlichen Beratung soll auch die Prozessführung umfassen. Von dem Auftragnehmenden wird erwartet, dass er / sie im benannten Bereich rechtliche Sachverhalte bewertet, qualitativ hochwertige Rechtsprüfungen durchführt und darauf basierende, praxisorientierte Handlungsempfehlungen entwickelt. Nach Absprache hat der Auftragnehmende die Prozessbegleitung und / oder -führung zu übernehmen.
Benötigt wird in Fällen arbeitsrechtlicher Maßnahmen / Klageverfahren
- die anwaltliche Beratung,
- die gerichtliche Vertretung in 1. und ggf. 2. Instanz inkl. entsprechendem Schriftverkehr, Terminvertretungen, Vergleichsverhandlungen
- die außergerichtliche Vertretung inkl.
-- Schriftverkehr, wie z. B. vorprozessuale Schreiben,
-- Vergleichsverhandlungen inkl. Vertragsgestaltung.
Da Leistungsabrufe auch kurzfristig erfolgen können, ist es wichtig, dass der Auftragnehmende drei gleichermaßen qualifizierte, betreuende und ggf. gerichtsvertretende Ansprechpersonen benennt, die die gewünschten Eignungsmerkmale erfüllen und je nach zeitlicher Verfügbarkeit die Einzelaufträge übernehmen bzw. sich auch gegenseitig vertreten.
Der Beratungsbedarf ist fremdbestimmt und kann daher schwer beziffert werden. Er wird daher nach Bedarf festgestellt. Die im Vertragszeitraum tatsächlichen Bedarfe können Schwankungen unterliegen. Erfahrungsgemäß werden pro Jahr ca. 5 - 15 Fälle arbeitsrechtlicher Art bearbeitet. Der Leistungsumfang wird dabei auf ca. 250-400 Std. geschätzt. Die Beauftragung im Einzelfall richtet sich nach den zukünftigen, im Vertragszeitraum anfallenden tatsächlichen Bedarfen. Die Bedarfe können zum Zeitpunkt der Vergabe nicht abschließend festgelegt werden.
Gesucht werden Fachanwälte für Arbeitsrecht mit mind. dreijähriger, umfangreicher, praktischer Erfahrung im Bereich Arbeits- und Tarifrecht (Schwerpunkt TV-L), entsprechende Eignungsnachweise in Form von Zusatzqualifikationen und / oder Nachweise über im Fachbereich "Arbeits- und Tarifrecht" geführte Prozesse sind einzureichen
Die Anzahl der fachlich tätigen Ansprechpersonen des Auftragnehmenden muss über die gesamte Vertragslaufzeit mindestens zwei Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen betragen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen.