Die Staatskanzlei NRW erstellt am Standort Düsseldorf seit 1968 tägliche Medienspiegel: früher Presseschau und Funkschau, seit 2019 die digitale und crossmediale "Medienschau". Dabei handelt es sich um eine gebündelte Übersicht der Berichterstattung zur Landespolitik aller Ressorts in Print- und Onlinemedien, Social-Media-Plattformen sowie TV und Radio. Zielgruppen sind neben der Staatskanzlei die Ministerien, die Abgeordneten des Landtags, NRW-Abgeordnete im Bundestag und Europaparlament sowie die Landespressekonferenz.Die Medienschau erscheint für den internen Gebrauch als Website innerhalb des Landesverwaltungsnetzes, zusätzlich wird sie insbesondere für die externen Leserinnen und Leser zum Herunterladen als PDF-Dokument bereitgestellt.Für die Leitungsebene erscheint zusätzlich an jedem Arbeitstag das "NRW am Morgen", ein Newsletter, der Presseartikel, Termine, Geburtstage und weitere nützliche Infos zusammenfasst.
Los 1: Bereitstellung und Betrieb einer Softwarelösung zur Medienauswertung und Erstellung der Produkte "Medienschau" und "NRW am Morgen" sowie Sonderauswertungen.Los 2: Bereitstellung und Betrieb einer Softwarelösung zur Auswertung von Social-Media-Kanälen (Social-Media-Monitoring) und Integration der Ergebnisse in die Produkte "Medienschau" und "NRW am Morgen" sowie zur Präsentation in Besprechungen.
Angebote können ausschließlich elektronisch in Textform (über den Vergabemarktplatz hochgeladen) eingereicht werden.
Eine Nachforderung der fehlenden Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV ist weder geboten noch erforderlich. Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Es besteht insoweit jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Nachforderung.Nach Ausübung des Ermessens und unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach § 97 Abs. 1 S. 2 GWB ist keine Nachforderung geboten, da insoweit eine Nachforderung zu einer weiteren, unzumutbaren Verzögerung des Vergabeverfahrens führen würde.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen.
siehe LeistungsbeschreibungEinzureichende Unterlagen: - Los 1: Umsätze, mit zu erbringender Leistung vergleichbar (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass er in den letzten fünf Jahren Umsätze, die mit dem Auftragsvolumen der zu erbringenden Leistung gemäß Los 1 vergleichbar sind, erwirtschaftet hat (mit Anlage 6.1.2 - 1 Los 1)- Los 1: Gesamtumsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass sein Gesamtumsatz im letzten Jahr mindestens das Doppelte des geschätzten Auftragswertes gemäß Los 1 beträgt (Anlage 6.1.2 - 1 Los 1).- Los 2: Umsätze, mit zu erbringender Leistung vergleichbar (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass er in den letzten fünf Jahren Umsätze, die mit dem Auftragsvolumen der zu erbringenden Leistung gemäß Los 2 vergleichbar sind, erwirtschaftet hat (mit Anlage 6.1.2 - 1 Los 2)- Los 2: Gesamtumsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter weist nach, dass sein Gesamtumsatz im letzten Jahr mindestens das Doppelte des geschätzten Auftragswertes gemäß Los 2 beträgt (Anlage 6.1.2 - 1 Los 2).
siehe Leistungsbeschreibung
Einzureichende Unterlagen: - Referenzprojekte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Liste mit mind. drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand (inkl. Kurzbeschreibung), Laufzeit (Projektstart und Projektende), Auftragsvolumen in EUR, Projektstatus (in Vorbereitung, in Durchführung, beendet), Ansprechpartner beim Auftraggeber, die bereit sind, Auskunft über den Projektverlauf zu geben. Referenzen werden nur gewertet, wenn sie zu allen geforderten Punkten Angaben enthalten (mit Anlage 6.1.3 - 1).- Software (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass die Software erfolgreich läuft (inkl. Kurzbeschreibung) (mit Anlage 6.1.3 - 2).- Projektbestandteile (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass alle Projektbestandteile (z.B. Anwenderhandbuch, Protokolle) in deutscher Sprache dargestellt werden (mit Anlage 6.1.3 - 3).- Ausschlusskriterien (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durch seine Unterschrift unter dem jeweiligen Dokument (Leistungsbeschreibung, Lastenheft sowie Anforderungskataloge) erklärt der Auftragnehmer, dass alle Ausschlusskriterien aus dem jeweiligen Dokument durch die Software unterstützt werden. Durch seine Unterschrift und seine Erläuterungen erklärt der Anbieter inwiefern die Bewertungskriterien erfüllt sind. Eine vorsätzlich fehlerhaft abgegebene Erklärung wird im Rahmen der Präsentation überprüft und kann daher auch nachträglich zum Ausschluss führen.
siehe Leistungsbeschreibung, bzw. Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512, bzw. 512a).
Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt es losspezifische Anforderungen.