Bei der Ausschreibung handelt es sich um die Wartung der Innentüren und zugehörigen Feststellanlagen am Campus Grifflenberg der Bergischen Universität.
Der Campus Grifflenberg umfasst entsprechend den Veragbeunterlagen beigefügter Türtabelle 1875 Innentüren (Esco, Forster, GEZE, Hörmann, Hueck, Jansen, Lindner, Novoferm, Schannz, Schüco, Tortec) und 186 Feststellanlagen (GEZE, Dorma) verschiedener Hersteller, die sich auf 23 Gebäude und 3 Parkhäuser verteilen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die jährliche Wartung aller Innentüren inklusive zugehöriger Feststellungsanlagen, Rauch- und Deckenmelder, sowie die Aufnahme in eine Türliste laut Anhang Türtabelle Campus Grifflenberg.Diese Türliste wird zur Zeit noch manuell geführt. Zukünftig ist geplant, alle Türen in das bestehende CAFM-Programm (Planon) einzupflegen. Die Wartungsunterlagen müssen dann dementsprechend im CAFM-Programm geführt werden.
Der Vertrag wird auf die Dauer von 2 Jahren geschlossen (24 Monate)Die Vertragslaufzeit endet automatisch - es bedarf keiner Kündigung.Er kann maximal zweimal um ein weiteres Jahr seitens des Auftraggebers verlängert werden - 6 Monate vor Ende der Laufzeit.Die maximale Laufzeit beträgt somit 48 Monate
Preis
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass keine Behinderung oder Belastung des laufenden Hochschulbetriebs erfolgt. Dies beinhaltet die Arbeitsausführung weitestgehend in der vorlesungsfreien Zeit.