Beschaffung von vier Autoklaven für das Forschungsgebäude PEAC
Beschaffung von vier Autoklaven für das Forschungsgebäude PEAC mit dem Ziel des Umgangs mit genetisch veränderten Pflanzen undPflanzenpathogenen im Rahmen von S1/S2 Bestimmungen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bitte beachten Sie zwingend die technischen Anforderungen im Leistungsverzeichnis.
Angaben zum Preis dürfen nicht nachgefordert werden.
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Eigenerklärung 521 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Formular 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe: Formular 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe- Formblatt 531 - Bewerber-/Bietergemeinschaft (sofern zutreffend)- Formular 324: Angebotsschreiben- Formular 523: Formular 523 EU - Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket: Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Russland-Sanktionspaket)- Formular 533 und Formular 534 - bei Nachunternehmern
Gerät I. Horizontalautoklav Systec HX150, 150 LiterGerät II. Horizontalautoklav Systec HX320, 320 LiterGerät III. Vertikalautoklav Systec VX150, 150 Liter
Die HHU macht von Ihrem Leistungsbestimmungsrecht Gebrauch, da notwendige Mindestanforderungen an die Autoklaven nur von Systec-Geräten erfüllt werden können (vgl. Angaben im Leistungsverzeichnis): Erweiterbarkeit des Drucks auf bis zu 5 bar, Einstellbarkeit der Betriebstemperatur auf bis zu 150 ° C, automatische Türöffnung
Horizontaler Tischautoklav mit 40 Litern Nutzvolumen