Der AN bestimmt bei Befall die Schädlingsart und führt zugelassene, artenspezifische Maßnahmen durch. Erfasst werden u. a.:
Nagetiere
- Ratten, Mäuse und weitere schadhafte Wirbeltiere
Arthropoden
- Ameisen, Schaben, Silber-/Papierfischchen, Wanzen, Motten, Fliegen, Schmetterlingsmücken etc.
- Durchführung der Umsiedlung besonders geschützter Hymenopteren in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie Bekämpfung nicht besonders geschützter Arten gemäß geltender Rechtslage
Weitere Schädlinge
- Vögel, insbesondere Tauben - Durchführung ausschließlich rechtlich zulässiger Vergrämungsmaßnahmen unter Beachtung der geltenden naturschutzrechtlichen Vorgaben