Anlage C1 Anhang 1 - Vordruck Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Durch die vorgesehene Projektleitung sind insgesamt zwei persönliche Referenzen nachzuweisen, die folgende Vorgaben erfüllen:
Benennt der Bieter für die Bauunterhaltungsmaßnahmen und die Investitionsmaßnahmen jeweils eine Projektleitung, ist es ausreichend, wenn die Projektleitung für Bauunterhaltungsmaßnahmen ein Referenzobjekt nachweisen kann, welches die nachfolgenden Anforderungen bezogen auf das Referenzobjekt 1 erfüllt und die Projektleitung für Investitionsmaßnahmen die nachfolgenden Anforderungen bezogen auf das Referenzobjekt 2 erfüllt.
Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2021 liegen (Projektzeitraum 2021-2026). Darüber hinaus müssen vom Bewerber mindestens fünf Leistungsphasen nach §§ 53 - 55 HOAI bei dem entsprechenden Projekt erbracht worden sein, damit eine Referenz gewertet wird. Zusätzlich sind folgende Anforderungen zu erfüllen, damit das Mindestkriterium erfüllt ist:
? Referenzobjekt 1 muss für TGA-Planungsleistungen im Bereich der Bauunterhaltungsmaßnahmen eine Mindestprojektgröße von 500.000,00 EUR (KGR 200-700 nach DIN 276) brutto erreichen und
? Referenzobjekt 2 muss für TGA-Planungsleistungen im Bereich der Investitionsmaßnahmen eine Mindestprojektgröße von 1 Mio. EUR (KGR 200-700 nach DIN 276) brutto erreichen.
Werden diese zwei Referenzen nicht nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des Angebotes (Mindestkriterium).
Bewertung der Referenzen:
Jeweils 5 Punkte werden, wenn
- die Referenz aus den letzten drei Jahren (Projektzeitraum 2024-2026) stammt,
- mehr als fünf Leistungsphasen erbracht wurden oder
- die Projektgröße für Referenzobjekt 1 mind. 1 Mio. EUR (KGR 200-700 nach DIN 276) brutto und für Referenzobjekt 2 mind. 1,5 Mio. EUR (KGR 200-700 nach DIN 276) beträgt.