Lieferleistung diverser Schweinwerfer gemäß ausführlicher Leistungsbeschreibung für den Saal des ZZTs des neuen Campus der Hochschule für Musik und Tanz Köln
Die Hochschule für Musik und Tanz Köln (HfMT) schreibt als Auftraggeber mit diesem Vergabeverfahren eine reine Lieferleistung für diverse Scheinwerfer aus, die für den Saal des ZZTs am neuen Campus der Hochschule benötigt werden. Die technischen Daten der LV-Positionen sind als Mindestanforderungen an Qualität der Geräte/ den Leistungsumfang zu verstehen. Die Lieferung muss bis zum 28.09.2026 erfolgt sein.
Preis
Im vorgeschalteten offenen Verfahren 2026-0427 mussten alle Angebot leider aus zwingenden vergaberechtlichen Gründen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Es entsprach kein Angebot den technischen Mindestanforderungen unseres Leistungsverzeichnisses. Es wurden alle geeigneten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die im Verfahren 2026-0427 ein form und fristgerechtes Angebot abgegeben haben, zur erneuten Angebotsabgabe aufgefordert.
Da im Rahmen eines offenen oder nicht offenen Verfahrens keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote eingereicht wurden, wird von einem Teilnahmewettbewerb abgesehen, da in das Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen einbezogen werden, die form und fristgerechte Angebote abgegeben haben. (§ 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV).
Für diese Lieferung sind keine spezifischen Innovationsziele vorgesehen. Der Auftrag zielt auf die standardisierte, wirtschaftliche Beschaffung der ausgeschriebenen Produkte ab. Bietende können optional Produkte anbieten, die durch längere Garantie, geringeren Energieverbrauch oder modulare Erweiterbarkeit zusätzliche Innovationsaspekte aufweisen.
Etwaige Verstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB rügen. Nach § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB muss der Bieter von ihm erkannte Verstöße der Vergabevorschriften unverzüglich rügen. Daneben gilt: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. ( § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden ( § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden
- Die Verdingungsunterlagen werden auf der Vergabeplattform frei zugänglich zur Verfügung gestellt. Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den Anlagen.- Für die Bearbeitung der Unterlagen muss der Bieter über Clientanwendungen verfügen, die kompatible MS-Word, MS-Excel und PDF-Reader-Schnittstellen bereitstellen. Der Bieter ist für die Einhaltung der Dokumentenintegrität verantwortlich.- Der AG empfiehlt zur Sicherstellung einer unverzüglichen und umfänglichen Kommunikation eine freiwillige und kostenfreie Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW durchzuführen. Nur auf dieser Basis kann sicherstellt werden, dass interessierte Bieter automatisch über Änderungen der Verdingungsunterlagen und Antworten zum Verfahren informiert werden. Die Nichtberücksichtigung dieser Informationen kann dazu führen, dass das Angebot des Bieters ausgeschlossen werden muss