Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen.
Als vergleichbar gelten insbesondere Leistungen zur Erstellung, Überarbeitung oder Fortschreibung von Feuerwehrlaufkarten nach den einschlägigen technischen Regelwerken sowie den Vorgaben der jeweils zuständigen Brandschutzdienststelle.
Bieter, die aufgrund einer erst kürzlich erfolgten Unternehmensgründung noch nicht über die geforderte Anzahl eigener Unternehmensreferenzen verfügen, können die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit alternativ durch geeignete Referenzen der für die Ausführung vorgesehenen Personen nachweisen.
Bieter, die aufgrund einer erst kürzlich erfolgten Unternehmensgründung noch nicht über die geforderte Anzahl eigener Unternehmensreferenzen verfügen, können die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit alternativ durch geeignete Referenzen der für die Ausführung vorgesehenen Personen nachweisen.
Name der betreffenden Person,
damaliger Arbeitgeber bzw. Auftragnehmer,
Funktion der Person bei der Referenzleistung,
Art und Umfang der von der Person ausgeübten Tätigkeit,
Zeitraum der Tätigkeit an dem Referenzprojekt
Die betreffende Person muss bei der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags in einer Funktion eingesetzt werden, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Erstellung, Überarbeitung oder Fortschreibung der Feuerwehrlaufkarten ermöglicht.
Die für die Ausführung vorgesehenen Personen sind in einer separaten Anlage namentlich zu benennen.
Referenzleistungen, die eine für die Ausführung vorgesehene Person vor der Gründung des Bieterunternehmens oder während einer Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen erbracht hat, können zum Nachweis der beruflichen Erfahrung dieser Person berücksichtigt werden, sofern die Person die betreffende Leistung tatsächlich selbst erbracht oder maßgeblich daran mitgewirkt hat.
Die Vergabestelle kann auf Verlangen geeignete Nachweise über die angegebenen Referenzleistungen und die berufliche Tätigkeit der benannten Personen verlangen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung