Im Oktober 2025 ist das Drittmittelprojekt "Textilfabrik 7.0" (T7) gestartet.
T7 ist ein Projektvorhaben des Forschungsinstituts für Textil und Bekleidung (FTB) der Hochschule Niederrhein, des Instituts für Textiltechnik (ITA) an der RWTH Aachen, des Verbandes der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie sowie des Verbandes der Rheinischen Textil- und Bekleidungsindustrie, mit der Textilakademie NRW sowie der WFMG für die Stadt Mönchengladbach. Das Großprojekt Textilfabrik 7.0 soll Nachhaltigkeit, Biosphäre, Regionalität und Digitalisierung adressieren und eine wettbewerbsfähige Industrieproduktion der Zukunft am Beispiel der Textil- und Modewirtschaft entwickeln. Übergeordnete Ziele sind
- die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen über alle Qualifizierungsebenen auf einer nachhaltigen Basis und
- die Weiterentwicklung von Technik und Konzepten - Nachhaltige Produktionsmethoden und Ressourceneinsatz, Kreislaufwirtschaft oder konsequente Digitalisierung in Richtung KI - für die Branche.
Für dieses Projektvorhaben beabsichtigt die Hochschule Niederrhein die Ausschreibung einer modularen Biolaborcontainer-Anlage mit (Innen)-Ausstattung (siehe Punkt 3 Leistungsbeschreibung) auf einer reservierten Fläche von ca. 430 m2 ohne Abhängung (gem. Pos. 1.3 und 1.4 Leistungsverzeichnis/Kriterienkatalog). Diese Fläche ist aufgeteilt in 8 Shedsegmente (ein Shedabschnitt entspricht ca. einer Fläche von 6 m x 9 m = ~ 54 m2 mit einer tatsächlichen Nutzfläche nach Pfeilerabzug von etwa 5,5 m x 8,5 m = ~ 47 m2, siehe 3.1 Beispielplan Biolaborcontainer). Die modulare Containeranlage, bestehend aus mehreren miteinander verbundenen Einzelcontainern soll "ready-to-use", d. h. inklusive aller erforderlichen Komponenten in die T7-Halle (M4-1) des Monforts Quartier 35, Schwalmstraße 301, 41238 Mönchengladbach aufgestellt und nach erfolgter Einweisung betriebsbereit übergeben werden. Die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur zum ordnungsgemäßen Anschluss erfolgt über den Auftraggeber in Zusammenarbeit mit dem Vermieter und Abstimmung mit dem Bieter. Ein anschließender Betrieb der Labore, unter anderem als Produktionsanlage durch die Nutzung von Fermentern, durch den gentechnische Anlage nach GenTG bzw. GenTSV für die Sicherheitsstufen 1 und 2 (S1, S2), sowie als Laboratorien für biologische Arbeitsstoffe nach BiostoffV (u.a. TRBA 100) für die Schutzstufen 1 und 2 (RG 1, RG2) muss gewährleistet sein. Die Biolaborcontaineranlage genügt dafür ebenfalls der Laborrichtlinie der Europäischen Union (RL 2000/54/EG) und der Arbeitsstättenverordnung in Deutschland (ArbStättV) und ist auch für das Arbeiten mit chemischen Arbeitsstoffen nach ChemG bzw. GefStoffV (genauer nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe in Laboratorien -TRGS 526) ausgelegt. Das Angebot des Bieters stellt sicher, dass einer Genehmigung der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf; Dezernat 53; Sachgebiet 53.5 Gentechnik - Zulassung) ihrerseits nichts im Wege steht. Spätere Anpassungen als Auflage des Dezernats die durch den Bieter verschuldet wurden sind kostenneutral zu leisten. Überdies muss die Anlage das barrierefreie Arbeiten u.a. über barrierefreie Zugänge und dafür vorgesehene Arbeitsplätze gewährleisten. Genauere Informationen finden sich im Leistungskatalog.
Die geplanten einzelnen Bereiche der Biolaborcontaineranlage teilen sich wie folgt auf:
a) S1-Bereich bestehend aus Technikraum, Analytik- und S1-Laboren (ca. 171 m2 Laborfläche)
b) S2-Bereich bestehend aus Windfang und Flurbereich, Autoklavier-, Ultrazentrifugen- und Zellaufschlussraum sowie S2-Labor und S2-Biotechnikum (ca. 222 m2 Laborfläche)
c) Lagerfläche außerhalb der Container von ca. 18 m2
Die Laborräume für den S1- und S2-Bereich müssen jeweils durch separate Eingänge begehbar sein. Die Türen der jeweiligen Laborräume sowie die Außentüren verfügen über Sichtfenster und die gesamte Containeranlage ermöglicht durch eingebaute Fenster die Sicht in Richtung der Halle zum Zwecke der Arbeitssicherheit sowie der geregelten Mindestbeleuchtung zusätzlich zu Tagesichtlampen im Sinne des Arbeitsschutzes.
Für den Sanitärbereich wird für jeden abgeschlossenen Raum mit einem entsprechenden Waschbecken in Türnähe geplant (Räume sind: Analytik-Raum, S1-Labor, Autoklavier-, Ultrazentrifugen- und Zellaufschlussraum, S2-Labor sowie S2-Biotechnikum).
Damit die Laboranlage dem gesetzlichen Brandschutz genügt und auch den Vorgaben des Vermieters der Halle entspricht, ist eine Sprinklerung in den Containern eine Voraussetzung. Dieses Sprinklersystem muss an die vorhandene Sprinkleranlage der Halle (Firma: G&S Sprinkleranlagen AG) angeschlossen werden können. Durch die Notwendigkeit einer Sprinklerung muss für den Betrieb als gentechnische Anlage auch eine Löschwasserrückhaltung geplant und geliefert werden. Diese Löschwasserrückhalterung muss neben den Regelungen einer gentechnischen Anlage auch der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe, kurz Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL, der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe - Allgemeine technische Regelungen (TRwS 779) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) genügen. Die Ausgestaltung der Löschwasserrückhaltung ist im Planungskonzept unter dem Gesichtspunkt Löschwasserrückhaltung zu erläutern und wird gesondert im Preisblatt (Pos. 2) abgefragt. Für die Kompatibilität zwischen Containersprinklerung und bestehender Sprinkleranklage sowie der Planung der Löschwasserrückhaltung dienen die folgenden Angaben. Die bestehende Sprinkleranlage der Halle hat einen Druck von 8,5 bar und bei Auslösung der Sprinklerköpfe (86 °C) eine Flussrate von 57 60 L/min. Die Pumpe dieser Anlage darf nur von der Feuerwehr deaktiviert werden.
Es erfolgt eine Vor-Ort-Einweisung bei der Inbetriebnahme der Container für eine regelkonforme Nutzung. Die Ausschreibung beinhaltet neben der Lieferung auch die Vor-Ort-Aufstellung und gemeinsame Plan