Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen, (Handelsregisterauszug nicht älter als 12 Monate ab Termin der Bekanntgabe).
Eigenerklärung zur Eintragung in das das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Handels, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug, je nach Rechtsform und Eintragungspflicht, Kopie ausreichend, Handelsregisterauszug nicht älter als 12 Monate ab Termin der Bekanntgabe
o oder Gewerbeerlaubnis, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes;
o oder Gewerbeanmeldung/-ummeldung (gilt nicht für Freiberufler);
o oder Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer
o oder einer berufsständischen Kammer, nicht älter als 12 Monate
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Eintragung in das das Berufs- oder Handelsregister; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung