Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial für Sanitärräume und Bereitstellung von Leihspendern und Leihabfallbehältern
Lieferung von Verbrauchsmaterial für Sanitär-räume und Bereitstellung von Leihspendern und Leihabfallbehältern an der FH Münstermit ihren Standorten Münster und Steinfurt
Der Vertrag beginnt am 01.07.2026 und wird zunächst für 24 Monate abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf von einer der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet automatisch entweder mit Erreichen des Höchstabnahmevolumens oder nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten.
Günstigste Angebot erhält den Zuschlag
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
keine