Art der Leistung
Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 - 2030 für die FH Münster
Umfang der Leistung
Gegenstand der zu vergebenen Leistung ist die Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse 2026 bis 2030 der FH Münster gemäß § 12 Abs. 2 HWFVO einschließlich der Geschäftsführung analog § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).