Dell PowerEdge 760 Server
Die TU Dortmund ist für Bestellungen aus der "Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Serviceleistungen von Storage- und Hyperconverged-Systemen des Herstellers DELL" (GITZ-2023-152-400 der TU Braunschweig) bezugsberechtigt. Zur Stärkung der Infrastruktur werden insgesamt sechs identische Server-Systeme der Produktlinie Dell PowerEdge R760 zur jeweiligen Verwendung als Ceph-Serverinklusive 84 Monate Herstellergarantie mit Vor-Ort-Service und Support benötigt. Diese passen zu der vorhandenen zertifizierten Umgebung und haben den Vorteil, dass das Management der Server weiter einheitlich erfolgen kann.
Preis
Die TU Dortmund ist für Bestellungen aus der "Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Serviceleistungen von Storage- und Hyperconverged-Systemen des Herstellers DELL" (GITZ-2023-152-400 der TU Braunschweig) bezugsberechtigt. Die 6 zu bestellenden Server sind Bestandteil des Rahmenvertrages, dessen ausführendes Systemhaus Concat GmbH ist.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.