Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Mindestanforderungen Möbel
- Produktblätter
- Prüfzeugnisse Möbel
- Referenzen
Vorzulegende Nachweise:
Produktdatenblätter für die angebotenen Möbel; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Referenzen; Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Eignung mindestens drei Referenzen über vergleichbare, in den letzten fünf
Jahren ausgeführte Leistungen einzureichen.
Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Auftraggeber und Ansprechpartner,
- Art und Umfang der ausgeführten Leistung,
- Auftragssumme,
- Ausführungszeitraum sowie
- kurze Darstellung der Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung anhand von Bildern.
Die TU Dortmund behält sich vor, angegebene Referenzen zu prüfen. (siehe Punkt 1.4.10 Leistungsverzeichnis.)
Das Fehlen der geforderten Nachweise wird nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen
behandelt.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Prüfzeugnisse Möbel; Die angebotenen Möbel müssen die Anforderungen an Sicherheit, Festigkeit, Standsicherheit und
Dauerhaltbarkeit der jeweils einschlägigen aktuellen DIN-EN-Norm erfüllen.
- Sitzmöbel für den Nicht-Wohnbereich sind nach DIN EN 16139,
- Tische nach DIN EN 15372 und
- Schränke, Regale, Behältnismöbel nach DIN EN 16121 zu prüfen.
Die Einhaltung ist durch einen vollständigen Prüfbericht einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten,
unabhängigen Prüfstelle nachzuweisen. Der Prüfbericht muss eindeutig dem angebotenen Produkt oder einer technisch identischen Produktfamilie zugeordnet werden können.(Siehe Punkt 1.4.9 Leistungsverzeichnis.)
Fehlen die Prüfzeugnisse, wird das Angebot ausgeschlossen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Mindestanforderungen Möbel; Alle Möbel müssen hinsichtlich Sicherheit, Langlebigkeit, Brandschutz und Pflege für den Objektbereich geeignet sein.
- Sitzmöbel für den Nicht-Wohnbereich sind nach DIN EN 16139,
- Tische nach DIN EN 15372 und
- Schränke, Regale, Behältnismöbel nach DIN EN 16121 zu prüfen.
- Polsterstoffe - Diese sind als Mindestanforderungen für alle Polsterstoffe einzuhalten:
Scheuertouren: (Objektbereich) nach dem
Martindale-Verfahren Mindestanforderungen von 80.000 Scheuertouren.
Pilling mindestens Note 4 nach DIN EN ISO 12945-2, geprüft nach 2.000 Touren
Lichtechtheit: mindestens Stufe 6 gemäß DIN EN ISO 105-B02.
Reibechtheit: trocken mindestens Note 4 und nass mindestens Note 3-4 gemäß DIN EN ISO 105-X12.
Brandverhalten: normalentflammbar
Holz/ Holzwerkstoffe:
Für Möbel aus Holz und Holzwerkstoffen ist die Einhaltung der Emissionsanforderungen gemäß Blauem Engel DE-UZ 38 oder durch einen gleichwertigen Nachweis zu belegen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung