Im Oktober 2024 wurde per Ausschreibung und Vergabe die Firma Natuvion beauftragt für die TU Dortmund und die Deutsche Sporthochschule Köln eine Vollmigration der Daten aus den bestehenden SAP ECCSystemen in die neue geschaffenen SAP S/4HANA-Systeme in Dienstleistung durchzuführen. Ursprünglich wurde von einem GoLive des neuen S/4HANA-Systeme im 4. Quartal 2025 ausgegangen.Aufgrund verschiedener Ursachen kam es zu Projektverzögerungen, die zu zusätzlichen Aufwänden im Migrationsprojekt und eine Verschiebung des GoLive-Termins auf aktuell Oktober 2026 geführt haben. Das ursprünglich beauftragte Dienstleistungskontingent reicht daher nicht mehr aus. Ebenso wurde mit der Vergabe eine Lizenzierung des von Natuvion genutzten Migrationstools beauftragt, die ebenso kostenpflichtig verlängert werden muss.Aufgrund dieser Projektverlängerung ist eine Erweiterung des beauftragten Volumens erforderlich, zu dem Natuvion das beigefügte Erweiterungsangebot erstellt hat.
Das preisgünstigste Angebot, in diesem Fall das einzige Angebot aufgrund der Alleinstellung, erhält den Zuschlag.
Preis
Aufgrund des Projektfortschritts ist ein Wechsel des Migrationsdienstleisters mit hohen zusätzlichen Kostenund massiven Zeitverzögerungen verbunden. Aus diesem Grund kann der Erweiterungsauftrag nur mit dem aktuellen Diensleister Natuvion geschlossen werden.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Die Vergabe- und Vertragsbedingungen gelten ausschließlich in deutscher Sprache. Das Angebot sowie sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache zu fertigen/einzureichen.Ausnahme: Die Datenblätter sind auch in englischer Sprache zulässig.Der Schriftverkehr und die Kommunikation auch nach der Auftragserteilung ist in deutscher Sprache zu führen.Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.