Es ist beabsichtigt, die auf dem Grundstück Nottengartenweg 4, 59348 Lüdinghausen, festgestellte schädliche Bodenveränderung im Sinne des § 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) im Wege einer Altlastensanierung zu beseitigen. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist eine wohnbauliche Nachnutzung des Grundstücks durch die Errichtung mehrerer Mehrfamilienhäuser sowie einer Kindertageseinrichtung vorgesehen.
Im Rahmen durchgeführter Voruntersuchungen wurden auf dem ca. 7.200 m² großen Grundstück schädliche Bodenveränderungen nachgewiesen. Diese stehen im Zusammenhang mit einem Teilbereich einer insgesamt etwa 34.000 m² umfassenden sogenannten Bürgermeisterdeponie, die am Standort in den Jahren 1944 bis 1960 betrieben wurde.
Das auf dem Grundstück befindliche Gebäudeensemble der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule wurde im Zeitraum vom 29.09.2022 bis 08.02.2023 einschließlich der Bodenplatten und Fundamente fachgerecht zurückgebaut. Die im Zuge des Rückbaus entstandenen Arbeitsgruben wurden zur Sicherung des Geländes mit unbelastetem und fremdstofffreiem Füllsand verfüllt, grob profiliert und anschließend mit einer geringmächtigen Schicht Fülloberboden überdeckt.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Durchführung der Altlastensanierung durch den fachgerechten Ausbau, die Separierung sowie die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher als schädliche Bodenveränderung einzustufender Materialien. Hiervon erfasst sind insbesondere der in Teilbereichen vorhandene historische Oberboden sowie das als Deponatkörper vorhandene, historisch eingebrachte Gemisch aus Bodenmaterial und Siedlungsabfällen. Zwischen den belasteten Schichten befindet sich überwiegend unbelasteter Decksand.
Nach dem sukzessiven Ausbau der belasteten Materialien ist die Baugrube unter Verwendung der auf dem Grundstück vorhandenen unbelasteten Böden, insbesondere der Decksande sowie der im Zuge der Abbrucharbeiten eingebrachten Füllböden, lagenweise wiederherzustellen und entsprechend den Anforderungen an die Befahrbarkeit durch Baufahrzeuge zu verdichten. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung einer ebenen, standsicheren und verkehrsfähigen Baugrube, die zur weiteren Flächenentwicklung und Bebauung übergeben werden kann.