Bauleistungen
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
AAV-Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Ruhrhang 2
45525
Hattingen
Deutschland
Vergabestelle
+49 2324509427
vergabestelle@aav-nrw.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMND2K2

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMND2K2/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Es ist beabsichtigt, die auf dem Grundstück Nottengartenweg 4, 59348 Lüdinghausen, festgestellte schädliche Bodenveränderung im Sinne des § 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) im Wege einer Altlastensanierung zu beseitigen. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist eine wohnbauliche Nachnutzung des Grundstücks durch die Errichtung mehrerer Mehrfamilienhäuser sowie einer Kindertageseinrichtung vorgesehen.

Im Rahmen durchgeführter Voruntersuchungen wurden auf dem ca. 7.200 m² großen Grundstück schädliche Bodenveränderungen nachgewiesen. Diese stehen im Zusammenhang mit einem Teilbereich einer insgesamt etwa 34.000 m² umfassenden sogenannten Bürgermeisterdeponie, die am Standort in den Jahren 1944 bis 1960 betrieben wurde.

Das auf dem Grundstück befindliche Gebäudeensemble der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule wurde im Zeitraum vom 29.09.2022 bis 08.02.2023 einschließlich der Bodenplatten und Fundamente fachgerecht zurückgebaut. Die im Zuge des Rückbaus entstandenen Arbeitsgruben wurden zur Sicherung des Geländes mit unbelastetem und fremdstofffreiem Füllsand verfüllt, grob profiliert und anschließend mit einer geringmächtigen Schicht Fülloberboden überdeckt.

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Durchführung der Altlastensanierung durch den fachgerechten Ausbau, die Separierung sowie die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher als schädliche Bodenveränderung einzustufender Materialien. Hiervon erfasst sind insbesondere der in Teilbereichen vorhandene historische Oberboden sowie das als Deponatkörper vorhandene, historisch eingebrachte Gemisch aus Bodenmaterial und Siedlungsabfällen. Zwischen den belasteten Schichten befindet sich überwiegend unbelasteter Decksand.

Nach dem sukzessiven Ausbau der belasteten Materialien ist die Baugrube unter Verwendung der auf dem Grundstück vorhandenen unbelasteten Böden, insbesondere der Decksande sowie der im Zuge der Abbrucharbeiten eingebrachten Füllböden, lagenweise wiederherzustellen und entsprechend den Anforderungen an die Befahrbarkeit durch Baufahrzeuge zu verdichten. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung einer ebenen, standsicheren und verkehrsfähigen Baugrube, die zur weiteren Flächenentwicklung und Bebauung übergeben werden kann.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Astrid-Lindgren-Schule
59348
Lüdinghausen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Der Zeitraum der Leistungserbringung bestimmt sich in Abhängigkeit vom Projektfortschritt, beginnt spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens und ist innerhalb von 18 Kalenderwochen abzuschließen (abnahmereif).

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte VHB Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.

Gemäß der Liste AAV-Ausschreibungsunterlagen sind folgende Nachweise / Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- AAV-Formular 7 - Eigenerklärung Unternehmen
- AAV-Formular 9 - Eigenerklärung Versicherung
- AAV-Formular 13 - Unternehmensreferenz_Bauleistung
- AAV-Formular 20 - Entsorgungskonzept

- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG
- Nachweis der Sachkunde DGUV-Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" (ehem. BGR 128) oder Nachweis der Fachkunde gemäß TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen"
- Nachweis der Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb oder einer mindestens gleichwertigen Qualifikation für die vorgesehenen endgültigen Entsorgungsstellen

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten Leistungen gemäß den Positionen des LV. Die Leistungen sind durch gemeinsam unterschriebene und mit Datumsangabe versehene Aufmaß-/Abrechnungszeichnungen und Massenberechnungen nachzuweisen. Diese unterlagen sind übersichtlich zu gliedern und mit sämtlichen Einzelmaßen zu versehen.
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Auf Anforderung des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen für die jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt. Die Abschlagszahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Zahlungsanforderung und eines prüfbare Nachweises.
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Die Schlusszahlung erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach vollständiger und einwandfreier Erfüllung sämtlicher Leistungen und Erhalt einer prüfbaren Rechnung (einschl. der im Original beizufügenden Nachweispapiere).
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In sämtlichen Rechnungen sind die LV-Positionen eindeutig zu benennen. Geschieht dies nicht, wird die Rechnung als nicht prüfbar zurückgewiesen. Ebenso ist in sämtlichen Rechnungen der Leistungszeitraum anzugeben.

Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung beim AAV einzureichen. Für digitale Rechnungen ist die E-Mail-Adresse rechnungen@aav-nrw.de zu nutzen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 17 VOB/B ist vom Auftragnehmer durch eine Bürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme zu leisten (Formblatt 422 des Vergabehandbuchs des Bundes "Mängelansprüchebürgschaft").

Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre nach mängelfreier Schlussabnahme.

Es ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
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Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme.
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gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

16.09.2026 11:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

16.11.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.09.2026 11:00 Uhr

Geschäftsstelle des AAV in Hattingen

Die Submissionen finden ohne die Teilnahme von Bietern oder ihrer Bevollmächtigten statt.

Das Ergebnis der Submission wird anschließend für die Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, auf dem Vergabeportal unter Bieterkommunikation eingestellt.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation stellen.

Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte dem VHB-NRW Formular 312a/322a (Information DSGVO) bei den Vergabeunterlagen.

Eventuelle Aufklärungsgespräche werden ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
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Wir empfehlen den Bietern das vorhandene Gelände in Augenschein zu nehmen. Ortsbesichtigungen sind in Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld möglich. Bitte wenden Sie sich an Frau Laura Theissing, Mail: Laura.Theissing@kreis-coesfeld.de, Telefon (02541) 95-2514.

Nach der Auswertung der Angebote und vor der Vergabe des Auftrags an den Bestbieter ist dieser nach Aufforderung der Vergabestelle verpflichtet, die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Annahmebereitschaftserklärungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, andernfalls erfolgt ein Ausschluss des Angebots.
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Vom AN ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung ein detaillierter Baustellenorganisations- und Zeitplan (Mindestumfang: geplanter Geräteeinsatz, Personaleinsatz und Bauzeitenplan) unter Berücksichtigung der vom AAV vorgegebenen Fristen vorzulegen.
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Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479
Düsseldorf
Deutschland
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