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Sanierung ehemalige chemische Reinigung
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
AAV-Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Ruhrhang 2
45525
Hattingen
Deutschland
Vergabestelle
+49 2324509427
vergabestelle@aav-nrw.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMNDV9E

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMNDV9E/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Auf dem ca. 500 m² großen Grundstück einer ehemaligen chemischen Reinigung liegen Belastungen mit LCKW bis in 20 m Tiefe vor. Diese sind auf einer Teilfläche von ca. 138 m² durch Großlochboh-rungen zu sanieren.

Die Durchführung der Sanierung umfasst:

- Rückbau eines Wohnhauses mit Nebengebäuden
- Umverlegung von Frisch- und Abwasserleistungen aus dem Baufeld
- Kampfmitteluntersuchungen
- Bodenaustausch an den Haupteintragsstellen durch Großlochbohrungen im ungesättigten und gesättigten Bodenbereich
- Sanierung der ungesättigten Bodenzone durch Bodenaushub
- Grundwassersicherung und -aufbereitung
- Entsorgung von Abbruch- und Aushubmaterial
- Anlieferung von Verfüllmaterialien

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

41334
Nettetal

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Der vorgesehene Beginn der Leistungsausführung ist 12 Tage ab Auftragserhalt.

Das Leistungsende ist 12 Monate ab Beginn.

Die Bodensanierung ist innerhalb von 7 Monaten ab Beginn abzuschließen.

Laufzeit bzw. Dauer

12

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte VHB Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.

Gemäß der Liste AAV-Ausschreibungsunterlagen sind die folgenden Eigenerklärungen/Nachweise vorzulegen:

- AAV-Formular 9 - Eigenerklärung zur Versicherung oder eine aktuelle Versicherungsbestätigung
- AAV-Formular 13 - Referenznachweis Unternehmen
- AAV-Formular 20 - Entsorgungskonzept
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG
- Nachweis über die Sachkunde DGUV-Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" (ehem. BGR 128) oder Fachkunde gemäß TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen"
- Bauzeitenplan/Bauablaufkonzept
- Nachweis der Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb und der Nachweis einer mindestens gleichwertigen Qualifikation für die vorgesehenen endgültigen Entsorgungsstellen
- Nachweis Zulassung Kampfmitteldienst § 7 SprengG und Befähigung nach § 19 und § 20 SprengG
- Geräte- und Personalkonzept

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Bis zur Abnahme der Bodensanierung werden auf Anforderung des AN Abschlagszahlungen für die jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt. Die Abschlagszahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Zahlungsanforderung und eines prüfbaren Nachweises.

Nach der Abnahme der Bodensanierung und einwandfreier Erfüllung der bis zu diesem Zeitpunkt zu erbringenden Leistungen sowie Erhalt einer prüfbaren Teilschlussrechnung (einschließlich der vollständigen Dokumentation gemäß LV) erfolgt die Zahlung innerhalb von 60 Tagen.

Abschlagsrechnungen (fortlaufend zu nummerieren) und die Teilschlussrechnung sind als solche zu bezeichnen und kumuliert aufzustellen. Die Abrechnungspositionen sind gemäß Leistungsverzeichnis
eindeutig zu benennen, da ansonsten die Rechnungen als nicht prüffähig zurückgewiesen werden.Abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten Leistungen gemäß den Positionen des Leistungsver-zeichnisses.

Die Leistungen sind durch von Vertretern des AAV bzw. seinen Bevollmächtigten sowie des AN unterschriebene und mit Datumsangabe versehene Aufmaß-/Abrechnungszeichnungen und
Massenberechnungen nachzuweisen. Diese prüfbaren Unterlagen sind übersichtlich zu gliedern und mit sämtlichen Einzelmaßen zu versehen.

Während des Weiterbetriebs der Grundwasserreinigungsanlage können die jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen betreffend den Betrieb der Anlage monatsweise abgerechnet werden.
Die jeweiligen Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer prüfbaren Rechnung (einschließlich sämtlicher beizufügender Nachweise).

Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung beim AAV einzureichen oder digital an rechnungen@aav-nrw.de zu senden.

Für die Ausführung der Leistungen gilt folgende Mindestanforderung:

1. Es sind mindestens zwei Unternehmensreferenzen über nach Art und Größe vergleichbare Leistungen (Durchführung von Großlochbohrungen bis in eine Tiefe von mehr als 15 m zum Bodenaustausch auf Standorten mit leichtflüchtigen Schadstoffen) nachzuweisen, die in den letzten fünf Jahren abgeschlossen wurden. Die Referenzen müssen durch den Bieter selbst erbracht sein. Bei mindestens einer Referenz muss eine Grundwasserreinigung durchgeführt worden sein.

2. Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz über nach Art und Größe vergleichbare Leistungen (Rückbau von Gebäuden mit asbesthaltigen Bauteilen) nachzuweisen, die in den letz-ten fünf Jahren abgeschlossen wurden. Die Referenzen müssen durch das Unternehmen er-bracht sein, das für die Ausführung vorgesehen ist.

3. Die für die Ausführung notwendige Personal- und Gerätekapazität ist nachzuweisen. Die Leistungen der Pos. 4.7 (Großlochbohrungen) ist im eigenen Betrieb zu erbringen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 17 VOB/B ist vom Auftragnehmer durch eine Bürgschaft in Höhe von 3 % der Summe der Teilschlussrechnung zu leisten zu leisten (Formblatt 422 des Vergabehandbuchs des Bundes "Mängelansprüchebürgschaft").

Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre nach mängelfreier Schlussabnahme.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

30.03.2026 11:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

23.06.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

23.03.2026 11:00 Uhr

Geschäftsstelle des AAV in Hattingen

Die Submissionen finden ohne die Teilnahme von Bietern oder ihrer Bevollmächtigten statt.

Das Ergebnis der Submission wird anschließend für die Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, auf dem Vergabeportal unter Bieterkommunikation eingestellt.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation stellen.

Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte dem VHB-NRW Formular 312a/322a (Information DSGVO) bei den Vergabeunterlagen.

Eventuelle Aufklärungsgespräche werden ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
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Wir empfehlen den Bietern das vorhandene Gelände in Augenschein zu nehmen. Ortsbesichtigungen sind mit der Vergabestelle abzustimmen.
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Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479
Düsseldorf
Deutschland
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