Der L70 Kiesbergtunnel befindet sich in Wuppertal und verbindet die Bundesautobahn A 46 (Sonnborner Kreuz) mit einem Teilstück der L 418, das die Wuppertaler Südstadt erschließt. Aufgrund des fortschreitenden Zustandsverschleißes ist vorgesehen, den Tunnel im Rahmen eines Ersatzneubaus zu erneuern.
IPA Management , Projektsteuerung, BIM Management, Beratung für kritische Infrastruktur mit dem Ziel der Instandsetzung des Kiesbergtunnels
Honorar
Der Bieter hat ein Bearbeitungskonzept zur Beratung des Auftraggebers bei der Umsetzung des Projekts vorzulegen, das die relevanten Akteure bei Straßen NRW berücksichtigt. Es muss darlegt werden, dass die wesentlichen Zusammenhänge und Randbedingungen der Maßnahme erkannt wurden. Erste Lösungsansätze sind zu präsentieren, wobei auch innovative Ideen im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung des Projekts berücksichtigt werden sollen. Ein bloßer Verweis auf die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs ist nicht ausreichend. Die Bewertung erfolgt anhand des Erläuterungskonzepts, wobei auch Verhandlungsgespräche berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Vergabeentscheidung wird die Fähigkeit des Bieters bewertet, die vereinbarten Ausführungszeiträume und Fristen zuverlässig einzuhalten. Hierbei sind insbesondere eine realistische und detaillierte Zeitplanung, die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen sowie Strategien zur Minimierung von Verzögerungen entscheidend. Der Bieter muss darlegen, wie er bei unvorhergesehenen Ereignissen flexibel reagieren kann und die vertraglichen Fristen dennoch einhält. Das finale Fertigstellungsdatum für das Projekt wird März 2031 angestrebt, und der Bieter ist verpflichtet, dieses Datum in seiner Planung unbedingt zu berücksichtigen. Die Bewertung erfolgt anhand des Erläuterungskonzepts, wobei auch Verhandlungsgespräche berücksichtigt werden.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:- Für die Leistungen im IPA-Bereich und der Projektsteuerung: eine abgeschlossene Ausbildung im Ingenieurwesen oder eine vergleichbare Qualifikation.- Für die Leistungen der BIM-Koordination: ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium mit Schwerpunkt Konstruktiv oder eine vergleichbare Qualifikation.- Für die Leistungen des Beraters für die kritische Infrastruktur: ein Abschluss als Fachinformatiker oder ein fachspezifisch ausgebildeter Ingenieur.Zusätzlich wird für alle Projektmitarbeiter eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in dem jeweiligen Bereich vorausgesetzt.
Für die jeweiligen Leistungen sind die ausführenden Mitarbeiter mit vergleichbaren Referenzen zu benennen:Für die Leistungen im Bereich IPA Management:2 Projektmitarbeiter mit Erfahrung im IPA-Management, speziell im Bereich VerkehrsinfrastrukturFür die Leistungen im Bereich Projektsteuerung:1 Projektmitarbeiter mit Erfahrung in der Projektsteuerung im Bereich Verkehrsinfrastruktur
Für die Leistungen im Bereich BIM Management:2 Projektmitarbeiter mit anerkanntem Zertifikat als BIM Manager z.B. das buildingSMART BIM Foundation- Zertifikat oder anerkannte Zertifikate von Planen und Bauen 4.0 oder gleichwertig,Für die Leistungen im Bereich Beratung für die kritische Infrastruktur:1 Projektmitarbeiter mit einem Kompetenznachweis gemäß § 8a BSIG (BSI-Prüfverfahrenskompetenz) und einer Zertifizierung im Risikomanagement von IT-Systemen im Bereich Informationssicherheitsmanagement1 Projektmitarbeiter mit Erfahrung in der Beratung von Straßenbauverwaltungen oder Straßentunnelprojekten oder Verkehrsleitzentralen im Bereich kritische Infrastruktur.Personen, die über Erfahrungen in mehreren Leistungsbildern verfügen, können auch mehrfach genannt werden.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bewerber muss für die folgenden Leistungsbilder jeweils vergleichbare Referenzprojekte vorweisen können:- Erfahrung im IPA-Management im Bereich Verkehrsinfrastruktur(min. 1, max. 3 Referenzenprojekte)- Erfahrung in der Projektsteuerung im Bereich Verkehrsinfrastruktur (min. 1, max. 3 Referenzprojekte)- Erfahrung in der Umsetzung und Koordination von von BIM-Projekten (3 Referenzprojekte, davon min. 1 IPA Projekt im Bereich Verkehrsinfrastruktur) - Erfahrung in der Beratung von Straßenbauverwaltungen oder Straßentunnelprojekten oder Verkehrsleitzentralen im Bereich kritische Infrastruktur
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zurHöhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Die Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Rahmen der Auftragserfüllung zum Einsatz kommen, einschließlich ihrer beruflichen Qualifikation, ist zu bewerten. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien von Bedeutung:Für jede benannte Person sind, entsprechend ihrer Qualifikation und den zu erbringenden Leistungen, vergleichbare Referenzprojekte aufzulisten. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Bearbeitung der Leistungen in den folgenden Bereichen:- IPA-Management im Bereich Verkehrsinfrastruktur, hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschrieben Leistung, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit- Projektsteuerung von Straßentunneln, hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschrieben Leistung, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und der Länge des Tunnels
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:- IPA-Management im Bereich Verkehrsinfrastruktur, hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschrieben Leistung, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit- Projektsteuerung von Straßentunneln, hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschrieben Leistung, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und der Länge des Tunnels- Umsetzung und Koordination von BIM-Projekten im Bereich Verkehrsinfrastruktur, hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschrieben Leistung, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.Zahlungsbedingungen Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.