Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform nach § 126b BGB zugelassen, d. h. aus den Formularen und weiteren Unterlagen muss der Name der abgebenden Person und ggf. des Unternehmens erkennbar sein.
Die elektronische Angebotsabgabe ist ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de zulässig. Angebote, die schriftlich in Papierform, per Faxschreiben oder als E-Mail abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebots über dieses Portal ist die Installation eines "Bietertools" auf Ihrem Computer notwendig. Dieses Bietertool wird Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung auf dem VMP NRW automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres Firmennetzwerkes kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung benötigen. Es wird daher dringend empfohlen, die Installation dieses Bietertools bereits einige Tage vor Abgabe Ihres Angebots durchzuführen und zudem mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf vor Angebotsfrist das Angebot einzustellen.
Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem Support der Fa. Cosinex in Verbindung, wenn es bei der Abgabe des Angebots zu technischen Problemen kommt.
Hinweis:
Sollte es technische Probleme beim Hochladen der im Bietertool unter dem Reiter "Auszufüllende Dokumente" aufgeführten Unterlagen geben, so laden Sie die entsprechenden Unterlagen bitte unbedingt unter dem Reiter "Eigene Dokumente" mit hoch, damit Ihr Angebot vollständig ist.
Anbieter, die ihrem Angebot die erforderlichen Unterlagen nicht beifügen, können gem. § 42 UVgO von der Prüfung und Wertung des Angebots ausgeschlossen werden.
Gemäß § 41 Abs. 3 UVgO ist eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Es ist daher darauf zu achten, dass die geforderten Nachweise und Angaben zu den vorgenannten Kriterien bereits mit dem Angebot abgegeben werden.