Referenzprojekte (Formular R-SAR) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzprojekt - Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBH bzw. November- und Dezemberhilfen - Formular R-SAR
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars R-SAR zu beschreiben. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), anzugeben sowie die weiteren in den folgenden Referenzbeschreibungen geforderten Angaben zu machen. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.
Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.
Gibt der Bieter Angebote auf beide Lose ab, so kann dieselbe Referenz für beide Lose benannt werden. Sie muss dann jedoch für jedes Los separat eingereicht werden.
Die nachfolgenden für die Referenzen genannten Mindestanforderungen sind sämtlich zwingend zu erfüllen.
Referenzprojekte - Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBHs bzw. November- und Dezemberhilfen - Formular R-SAR
Vorlage eines Referenzprojekts aus den letzten drei Jahren (Oktober 2023 bis Oktober 2026), dessen Auftragsgegenstand in der Bearbeitung von Schlussabrechnungen bestand. Das einzureichende Referenzprojekt muss die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen:
- Die sog. Schlussabrechnungen in Bezug auf Anträge auf Überbrückungshilfen (ÜBH I, II, III, III Plus und IV) sowie November- und Dezemberhilfen dienen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Höhe der in den vorgenannten Programmen der pandemiebedingten-Hilfen vorläufig ausgezahlten Mittel und waren von den jeweiligen Antragstellern und deren sog. prüfende Dritte über eine speziell hierfür vorgesehene, bundesweite IT-Verfahrensplattform unter Angabe bestimmter Informationen einzureichen ("Schlussabrechnungen"). Die Einreichung der Schlussabrechnungen erfolgt auf Paketbasis - d.h. hatte ein Antragsteller Hilfen in mehreren Programmen erhalten, waren die Schlussabrechnungen für diese Anträge in zwei Paketen (Paket 1: Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe und Paket 2: Überbrückungshilfe III Plus und IV) konsolidiert einzureichen;
- Unter "Bearbeitung von Schlussabrechnungen" ist für die Zwecke der Referenz zu verstehen, dass der Bieter (bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihender Unterauftragnehmer) als Auftragnehmer für eine Bewilligungsstelle in Deutschland Prüfungsleistungen in Bezug auf Schlussabrechnungen im Hinblick auf das Vorliegen der Antragsberechtigung und/oder die Förderhöhe des jeweils Antragstellenden vorgenommen hat;
- Weiterhin muss der Bieter (bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihender Unterauftragnehmer) im Rahmen des als Referenz eingereichten Auftrags und der Bearbeitung der Schlussabrechnungen mit von ihm eingesetzten Personal direkt in der bundesweit einheitlich zur Verfügung gestellten IT-Verfahrensplattform gearbeitet haben und dadurch über vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dieser verfügen;
- Weiterhin muss der Bieter (bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihender Unterauftragnehmer) im Rahmen des als Referenz eingereichten Auftrags die Bearbeitung der Schlussabrechnungen in verschiedenen von der IT-Verfahrensplattform oder der jeweiligen Bewilligungsstelle eingruppierten Rollen - grün, gelb, rot - vorgenommen haben;
- Die Bearbeitung von Schlussabrechnungen (wie vorstehenden beschrieben) muss sich auf mindestens 2.500 Pakete von Schlussabrechnungen bezogen haben.
Zur Einreichung des geforderten Referenzprojektes ist das Formular R-SAR zu nutzen und sind die dort geforderten Angaben vollständig zu machen und das Formular vollständig auszufüllen und einzureichen.
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass Projekte, welche die Beratung oder Unterstützung (potenzieller) Empfänger von Überbrückungshilfen bzw. sonstiger Corona-Wirtschaftshilfenprogramme betreffen, die vorstehend formulierten Anforderungen an den Auftragsgegenstand nicht erfüllen und nicht als Referenzprojekte SAR eingereicht werden können.
Mindestanforderung
Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Oktober 2023 bis Oktober 2026) einzureichen, die kumulativ alle vorstehenden Anforderungen an das Referenzprojekt "Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBHs bzw. November- und Dezemberhilfen" erfüllt.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Re-ferenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Oktober 2023 und Oktober 2026. Dabei ist es ausreichend, wenn der als jeweilige Referenz dienende Auftrag bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen ist, sofern innerhalb der letzten drei Jah-re nachgewiesen wird, dass mindestens 2.500 Pakete von Schlussabrechnungen, wie in der Referenzanforderung "Bearbeitung von Schlussabrechnungen im Bereich der ÜBHs bzw. November- und Dezemberhilfen" beschrieben, bearbeitet wurden. Soweit der als jeweilige Referenz dienende Auftrag bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen ist, ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Sonstiges/Anmerkungen" des Formulars R-SAR darzustellen.